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Wer die
Wahl hat.....
Zweimal hörte ich in diesen Tagen das Wort Poliklinik.
Zum einen vom AOK-Vertreter Klaus Limpinsel und zum anderen von Ulla
Schmidt. Während der AOK Rheinland-Vertragsexperte laut über die Möglichkeit
nachdachte, dass sich niedergelassene, freiberuflich tätige Ärzte
zur gemeinschaftlichen Nutzung von Ressourcen an und um Kliniken ansiedeln
könnten, war der Gedanken der Bundesgesundheitsministerin ein ganz
anderer: von Kliniken angestellte (Fach-)Ärzte sollen zukünftig ambulante
Medizin betreiben.
Freiberufler scheinen der Ministerin dauerhaft nicht
geeignet, eine der amtierenden Regierung genehme Medizin zu betreiben.
Nach dem finanziellen Ausbluten der ungeliebten niedergelassenen Ärzte
nun also die Konkurrenz aus dem dual finanzierten Krankenhaus? Wo
die Ärzte herkommen sollen – allein ca. 15.000 Mediziner werden bei
Umsetzung der europäischen Arbeitsschutzbedingungen gebraucht, ca.
4000 offene Stellen für Mediziner gibt es jetzt schon an deutschen
Krankenhäusern – verschweigt Frau Schmidt. Sie sagt auch nicht woher
das Geld für die neuen Strukturen kommen soll.
Hier offenbart sich die Denkweise der beihilfeberechtigten
Beamtin und Ministerin (die übrigens 1992 als MdB der Abschaffung
der alten DDR-Polikliniken – aus Fraktionszwang? – zustimmte) in ganzer
Tiefe: ihr fehlt die Fähigkeit, sich vorzustellen, dass ein liberalisierter
Gesundheitsmarkt – freilich unter strengen Qualitätsmaßstäben – besser
geeignet ist, allen Patienten, und gerade den gesetzlich Versicherten,
bessere und zukunftsfähigere Lösungen anzubieten als ein halbverstaatlichter,
dirigistischer und teilbeamteter.
Wäre sie Wirtschaftsministerin – so steht zu befürchten
– würde sie sich für die Verstaatlichung ganzer Dienstleistungsindustrien,
der übrigen freien Berufe und des Handwerks einsetzen.
Leider macht in diesen Tagen auch Horst Seehofer keine
glückliche Figur. Dem Inhalt seiner Sirenengesänge, die Jedermann
Alles versprechen, wird er im Falle einer erneuten Ministerschaft
erheblich abschwören müssen. Seehofers Vorstellungen sind schlicht
und einfach ohne eine Einnahmeerhöhung der GKV nicht finanzierbar.
Hierzu müssten aber die Beitragssätze erhöht werden, oder es zu einem
rasanten Wirtschaftsaufschwung kommen. Zumindest das letztere scheint
eher unwahrscheinlich.
.....hat die Qual.
Die BVASK-Jahrestagung 2002 liegt hinter uns. Die Zusammenarbeit
mit dem DVSE hat uns eine Teilnehmerzahl wie nie zuvor beschert. Insgesamt
mehr als 120 Teilnehmer, hiervon ca. 70 aus dem BVASK folgten der
hochinteressanten, aber trotz der auf Konfrontation ausgelegten Rednerliste,
nur in Teilen auch kontroversen Debatte auf dem Podium.
Insgesamt zeigte sich, dass zur Zeit alle Interessengruppen,
Kliniker wie niedergelassene Ärzte, Krankenkassen wie KV'en, ja selbst
die Bundesärztekammer an den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die unser
Gesundheitswesen bietet, verzweifeln. Die verkrusteten Strukturen,
die mangelnde mögliche Vertragsflexibilität sowie Budgetvorgaben machen
ein sinnvolles Handeln der Beteiligten fast unmöglich. Grundsätzliche
Änderungen in unserem Gesundheitssystem wünschen fast alle Beteiligten
herbei. Welche der sich zur Bundestagswahl stellenden Parteien hier
die beste Lösungsmöglichkeit anbietet und ob diese dann auch umgesetzt
wird, diese Fragen beschäftigen uns alle in diesen Tagen vor dem heißen
Wahlherbst 2002.
Obwohl der BVASK in den gegebenen Strukturen durchaus
erfolgreich agiert (siehe diverse Artikel in dieser Ausgabe), bleibt
es bis zum in Euro und Cent messbaren Fortschritt für die Arthroskopeure
noch ein Stück Weg, da zu Änderungen im EBM und Sachkostenerstattung
immer alle Beteiligten zustimmen müssen.
Flexiblere Vertragsgestaltungsmöglichkeiten würde es
fortschrittlichen Ärztegruppen und progressiv denkenden Krankenkassenvertretern
erlauben, kurzfristig und erfolgreich den immer weiter sinkenden ambulanten
Operationszahlen und zunehmend stationär durchgeführten arthroskopischen
Eingriffen zu begegnen.
Dies meint jedenfalls Ihr
Emanuel Ingenhoven
Der BVASK im Internet: www.bvask.de
Jahrestagung Neuss
2002
Zum erstenmal in seiner Geschichte richtete der BVASK
seine Jahrestagung in Zusammenarbeit mit einer wissenschaftlichen
Gesellschaft aus. Die Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft
für Schulter- und Ellenbogenchirurgie gestaltete sich problemlos.
Garanten hierfür war der DVSE-Tagungspräsident Prof.
Dr. Jörg Jerosch und der BVASK-Vorsitzende Dr. Emanuel Ingenhoven.
Die räumliche Nähe (beide leben und arbeiten in Neuss) sowie die schon
durch die ‚UpDate’ Kongressreihe erprobte Kooperation funktionierte
auch diesmal reibungslos.
So konnten insgesamt über 500 Teilnehmer zu dem Gemeinschaftskongress
begrüßt werden, Experten aus Deutschland, Österreich, der Schweiz,
Niederlanden, Belgien, Skandinavien und Griechenland stellten die
aktuellen Trends im Bereich der operativen und konservativen Therapie
von Schulter- und Ellenbogengelenkserkrankungen dar.
Teilnehmer wie noch nie...
So verwundert es nicht, dass die BVASK-Jahrestagung
am Samstag, den 1. Juni so gut besucht war wie noch keine zuvor. Trotz
sehr schönen Wetters und des Auftaktspiels zur Fußball-WM fanden sich
mehr als 120 Zuhörer, hiervon ca. 70 BVASK-Mitglieder zur hochinteressanten,
vom 2. BVASK-Vorsitzenden Georg Feldkamp zusammengestellten, Diskussionsrunde
im Hörsaal B des Tagungszentrums West der Deutschen Telekom ein.
Unterhonorierung
Den Auftakt machte BVASK-Vorsitzender Emanuel Ingenhoven
mit einem Bericht zur finanziellen Lage der ambulanten Arthroskopie.
Hierbei machte er deutlich, dass arthroskopische Operationen bei GKV-Versicherten
nicht mehr kostendeckend zu erbringen sind (siehe Artikel zur betriebswirtschaftlichen
Auswertung des BVASK in dieser Info). Ebenso wurde deutlich, dass
die Bemühungen des BVASK zur Qualitätssicherung letztendlich zwar
bei den Verantwortlichen der gesetzlichen Krankenkassen auf Wohlwollen
stoßen, aber im Endeffekt noch nicht zu einer besseren Honorierung
qualitätsgesicherter Leistungen geführt hat.
Frau Dr. Regina Klackow-Frank von der Bundesärztekammer
zeichnete die Geschichte der GOÄ auf und machte deutlich, warum es
bei einer immer größer werdenden Spanne zwischen modernen Operationsmethoden
und veralterter Gebührenordnung zu zunehmenden Interpretationsschwierigkeiten
und Streitigkeiten zwischen privater Krankenversicherung (PKV) und
Ärzten kommt. Die Bundesärztekammer führt seit einiger Zeit Gespräche
mit den betroffenen Berufsverbänden um zu einer einheitlichen Interpretation
der GOÄ bei modernen Operationsmethoden zu kommen, so werden in diesem
und im nächsten Jahr Kreuzband- und Schultereingriffe besprochen werden.
Hierbei ist der BVASK involviert.
Poliklinik?
Zwei Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherung
zeigten ihre Sicht der Dinge auf:
Dr. Alfred Jensen von der BKK Novitas und Klaus Limpinsel
von der AOK Rheinland. Thema war die Zukunft des ambulanten Operierens
aus Sicht der Krankenkassen. Beide waren sich dahingehend einig, dass
eine Förderung des ambulanten Operierens aus Sicht der Krankenkassen
nur dann sinnvoll erscheint, wenn Gelder aus dem stationären Bereich
hierfür abgezogen werden können. Die augenblicklichen Strukturen lassen
diesen Geldfluss aber nicht zu. Insbesondere Herr Limpinsel rief mit
seinen Vorstellungen zur Zukunft des ambulanten Operierens die Empörung
der anwesenden Niedergelassenen hervor, da die AOK Rheinland ein Poliklinikmodell
mit niedergelassenen Ärzten im Anschluss an vorhandene Krankenhäuser
favorisiert.
Auch die KBV versucht...
Schließlich ging Dr. Andreas Köhler von der KBV auf
die Zukunft des ambulanten Operierens aus Sicht der KBV ein. Er machte
deutlich, dass die KBV mit Nachdruck an einer Neulegendierung der
operativen Ziffer im EBM 2000 plus arbeitet und dass alles getan wird,
um eine Umsetzung des § 115 SGB V (dreiseitiger Vertrag zu in der
Regel ambulant durchzuführenden Operationen) zu erreichen. Er machte
ebenfalls deutlich, dass die KBV in Zukunft auch bei liberalisierten
Vertragsmöglichkeiten zwischen Ärzten und Kostenträgern die Ärzteseite
kompetent vertreten will.
Frust bei allen Beteiligten:
die Politik soll’s richten
In der abschließenden Diskussionsrunde, geleitet vom
Chefredakteur der Orthopädischen Nachrichten, Bernd Schunk und BVASK-Vize
Georg Feldkamp, wurde deutlich, dass die augenblicklichen gesetzlichen
Bestimmungen und veralterten Strukturen im Gesundheitswesen eine optimale
Versorgung von Kranken behindern.
So wurde die einheitliche Forderung an die Politik und
den Gesetzgeber gerichtet, die Rahmenbedingungen zu verändern, mehr
Vertragsfreiheit zu schaffen und die starre Trennung stationärer und
ambulanter Honorierung aufzuheben. Nur so kann die Vergütung ärztlicher
Leistungen auch dort erfolgen, wo sie erbracht wird. Beim ambulanten
Operieren ist dies überwiegend die niedergelassene Ärzteschaft. Mehr
als 98% aller ambulanten Operationen bei gesetzlich Versicherten werden
durch niedergelassene Vertragsärzte erbracht.
Auch in Zukunft wird sich dies, bedingt durch Personalprobleme
der Krankenhäuser, nicht ändern: Die Umsetzung der europäischen Arbeitsschutzbestimmungen
in den Krankenhäusern wird zu einem zunehmenden Bedarf an Ärzten führen.
Andererseits wird, aufgrund der schlechten Berufsperspektiven ein
zunehmender Ärztemangel spürbar. Da die augenblickliche Honorierungslage
den Fortbestand des bestehenden hohen Niveaus des ambulanten Operierens
in Deutschland gefährdet, werden aber schon jetzt von den Vertretern
der Krankenkassen und der KBV Übergangslösungen verhandelt. Dies betrifft
beim arthroskopischen Operieren vor allen Dingen die Sachkosten (siehe
Beitrag hierzu in der vorliegenden Ausgabe). Die Diskussion zeigte,
dass Lösungswege zur Überbrückung der unbefriedigenden jetzigen Lage
bis zum Vorliegen neuer gesetzlicher Regelungen machbar sind.
Klaus Limpinsel von der AOK Rheinland sagte eine kurzfristige,
unbürokratische Regelung der Sachkostenproblematik für seine Kasse
zu. Die ersten Verhandlungen hierzu sind zwischen dem BVASK und der
AOK Rheinland schon gelaufen. Hier scheint sich eine Lösung anzubahnen.
Die Zukunft wird zeigen, ob den Worten auch in allen
Bereichen Taten folgen.
E.I.
Mailingaktion des BVASK
an alle KV’en und Spitzenverbände der GKV
Im April 2002 wurde durch aktuelle betriebswirtschaftliche
Auswertung des BVASK klar, dass - selbst bei einem angenommenen Punktwert
von 9 Pfennig - keine Kostendeckung der arthroskopischen Operationen
bei gesetzlich Versicherten erreicht wird. Deshalb schrieb der BVASK-Vorstand
an alle Vorstände der regionalen KV’n, der KBV, an alle Bewertungsausschussmitglieder
und an alle Spitzenverbände der Krankenkassen nachfolgenden Brief.
Über die Reaktion hierauf werden wir in der nächsten
BVASK-Info berichten.
An
alle Vorstände von KV’en, KBV,
Bewertungsausschussmitglieder
Spitzenverbände der Krankenkassen
Neuss, den 16.06.02
Sehr geehrte Damen und Herren
im Deutschen Ärzteblatt Nr.15, 2002 erschien unter dem
Titel ‚Den Spaß an der Arbeit verloren’ ein Artikel zum Thema Arzteinkommen.
Die ZI-Studie, auf die hier Bezug genommen wird, kommt u.a. zu dem
Schluss, dass ca. 1/3 der niedergelassenen Ärzte kein angemessenes
Einkommen aufgrund ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit erzielen.
Wir ambulanten Operateure wären schon froh, wenn wir überhaupt
ein Einkommen aus unserer vertragsärztlichen Tätigkeit erzielen würden.
Nach Auswertung von ausschließlich ambulant operativ tätigen Praxen
ergibt sich nach einer betriebswirtschaftlichen Überprüfung durch
den BVASK eine Unterdeckung je arthroskopisch operierten GKVPatienten
von DM 88,96/OP einschließlich Nebenleistungen. Die Berechnungen beziehen
sich auf die Abrechnung in der KVNo im Budget, also bei einem Punktwert
von umgerechnet ca. 9 Pf. In anderen KV’en sieht es teilweise noch
schlechter aus.
Die o.a. Problematik führt in diesen, teilweise aufgrund des Patientenandranges
mit erheblichen Wartezeiten operierenden Praxiskliniken zu Verlusten
durch vertragsärztliche Tätigkeit von DM 50.000 - 100.000/Jahr.
Diese können nicht durch die - offensichtlich noch zu Gewinnen führende
- konservative Tätigkeit aufgefangen werden, da der Betrieb einschließlich
der getätigten Investitionen auf das ambulante Operieren ausgerichtet
ist.
Auch eine Aufgabe der vertragsärztlichen Tätigkeit kommt für die
betroffenen Ärzte nicht in Betracht, da die einmal getätigten Investitionen
nicht rückgängig gemacht werden können. Immerhin wird ein - wenn auch
zu geringer - Deckungsbeitrag durch Operationen bei GKV-Patienten
erwirtschaftet.
Der jetzige Zustand hält schon seit Jahren an. Der von uns als Hoffnungsschimmer
am Horizont angesehene ‚Einheitliche Katalog nach §115b, SGB V’ lässt
weiter auf sich warten und ist seit 2 Jahren überfällig. Wenn er kommt,
eine bessere Vergütung beinhaltet aber strengere Strukturqualitätsanforderungen
als Abrechnungsvoraussetzung hat, werden die Ambulanten Operateure
die dann notwendigen Investitionen nicht mehr leisten können, da sie
finanziell ausgeblutet sind.
Inzwischen wird die Kompetenz der niedergelassenen Ärzteschaft in
einem nicht unerheblichem Maße in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit
durch des ambulante Operieren repräsentiert. Auch wissenschaftlich
und gesundheitspolitisch gibt es keine ernstzunehmenden Zweifel mehr
an der Kompetenz der niedergelassenen Ärzteschaft für das ambulante
Operieren. Die freiwillige Qualitätssicherung des BVASK und die durchgehende
Einhaltung des Zweitmeinungsprinzip vieler Praxiskliniken haben hierzu
beigetragen.
Wir fordern deshalb die KBV, die KV’en und die Krankenkassen auf,
sich diesem Thema umgehend anzunehmen und alles in Ihrer Macht Stehende
zu tun um eine Änderung dieser extrem problematischen Situation kurzfristig
herbei zu führen.
Bei Rückfragen steht der BVASK zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
Anlage:
Berechnung zur Vergütung Arthroskopischer Operationen des BVASK e.V.
Sachkostenberechnung
Sachkosten/Betriebswirtschaftliche
Berechnung Arthroskopischer Operationen
Der BVASK führte im Laufe dieses Jahres eine Sachkostenberechnung
und betriebswirtschaftliche Berechnung arthroskopischer Eingriffe
durch. Im Ergebnis zeigen diese Berechnungen die akute betriebswirtschaftliche
Problematik der Durchführung von arthroskopischen Operationen auf.
Dem kann sich der Arthroskopeur vielerorts nur noch durch Resterilisierung
von Einmalmaterial entziehen. Dieses Vorgehen ist aber juristisch
wie auch medizinisch zumindest umstritten. Der BVASK empfiehlt in
diesem Zusammenhang die Lektüre des neuen Medizinproduktegesetztes,
wonach die Vorschriften des Herstellers bezüglich Lagerung und Wiederverarbeitung
von Medizinprodukten geregelt ist (im Internet unter : http://www.bmgesundheit.de/).
Die Sachkostenberechnung und betriebswirtschaftliche
Auswertung des BVASK können Sie im Internet (www.bvask.de) unter ‚Aktuelles’
(Benutzer: BVASK, Kennwort: Aktuelles) einsehen.
Jahrestagung 2003 in Freiburg am 11./12.04.2003
Die BVASK-Jahrestagung findet am 11./12.04.2003 in Freiburg statt.
Tagungshotel ist das ‚Colombi’
Adresse:
Am Colombipark,
D-79098 Freiburg
Tel.: 0761-21060
Fax: 0761-31410
Mail: rezeption@colombi.de
Internet: www.colombi.de
Ab sofort ist eine Reservierung unter dem Stichwort ‚BVASK’ möglich.
Planen Sie frühzeitig, da nur ein begrenztes Zimmerkontingent zur
Verfügung steht.
Budgets und EBM
Eine unendliche Geschichte
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 15.05.02 (Az. B6KA21/00R
und B6KA33/ 01R) die Unrechtmäßigkeit von zukünftigen Honorarbescheiden
festgestellt, die Budgets, wie sie seit dem Quartal III/97 gelten,
zur Grundlage haben. Als Stichtag nannte das BSG den 1.1.2003. Dies
führt offensichtlich nun zu einer Beschleunigung der Verhandlungen
zum neuen EBM, der im Jahre 2003 eingeführt werden soll. Ob dies tatsächlich,
wie zunächst zu lesen, noch im I. Quartal 2003 erfolgt, ist inzwischen
nicht mehr sicher. Herr Köhler von der KBV selbst rechnet mit der
Einführung nicht vor dem 01.07.2003.
Aufgrund des o.a. Sozialgerichtsurteils werden aber alle Budgets
zum 1.1.2003 fallen müssen. Wahrscheinlich werden die KV’en dann als
mengenbegrenzte Maßnahmen Individualbudget’s nach dem Vorbild der
KV Nordrhein einführen.
Wie bereits angekündigt, wird im neuen EBM der Legendierungsvorschlag
des BVASK übernommen. Die aktuelle Version kann im Internet unter
www.bvask.de, ‚Aktuelles’ (Benutzer: BVASK, Kennwort: Aktuelles) eingesehen
werden. Es werden fünf Kategorien arthroskopischer Eingriffe unterschieden.
Alle sind zeitgetaktet. Jeder Eingriff ist ICPM bzw. OPS 301-codiert,
so dass eine direkte Zuordnung des getätigten Eingriffes zu der OP-Kategorie
und damit zur Abrechnung dieser Leistung gewährleistet ist. Der Vorteil
dieser Regelung liegt auf der Hand: es gibt eine direkte Vergleichbarkeit
mit den Eingriffen, die in Kliniken durchgeführt werden. Auch eine
Zuordnung zu DRG’s ist möglich. Es wird die Methode der OP beschrieben
und nicht das Ziel des Eingriffes. Hiermit wird also explizit festgelegt,
welche OP-Methode im EBM erfasst ist und welche nicht. Kommt es zur
Entwicklung neuer Operationsmethoden muss der Ausschuss Ärzte/Krankenkassen
bzw. der Bewertungsausschuss diese in die vorhandene Liste der über
den EBM abrechenbaren Eingriffe aufnehmen. Der Nachteil dieser Regelung
sind feststehende OP-Zeiten, welches u. U. zu Plausibilitätsproblemen
führen kann. Da der neue EBM betriebswirtschaftlich berechnet wird
mussten aber Zeitvorgaben her. Die Alternative der KV, mit 15-minütigen
Zeitzuschlägen zu arbeiten, hätte unendlichen OP-Zeiten Tür und Tor
geöffnet. In der Summe war dem BVASK-Vorstand die vernünftig bezahlte,
zeitgetaktete OP lieber als die Fortführung des Hamsterradeffektes
mit anderen Mitteln.
Das BVASK-Konzept hat die KBV überzeugt. Gleichzeitig gelang es uns,
Herrn Rüggeberg - als Schlüsselfigur und Multifunktionsträger bei
verschiedenen operativen Berufsverbänden, Bewertungsausschussmitglied
und GFB-Vorsitzenden - von dem BVASK-Konzept zu überzeugen. So werden
sämtliche operativen Ziffern im neuen EBM nach gleichem Muster legendiert.
Hier wirkt sich die jahrelange Lobbyarbeit des BVASK-Vorstandes positiv
aus.
E.I.
Die Geister die er rief
Termine des BVASK-Vorsitzenden 1. Halbjahr 2002
Ca. 10 Stunden wöchentlich arbeitet der BVASK-Vorsitzende
für den Verband. Neben Routineaufgaben, Telefonaten und Gesprächen
vor Ort gibt es auch viele auswärtige Sitzungen, bei denen die Anwesenheit
des 1. Vorsitzenden notwendig ist:
- 07.01.02 Abstimmungsbesprechung DVSE-Kongress/BVASK-Jahrestagung
- 10.01.02 KVNo, Ersatzkassenverbände/Düsseldorf:
Strukturverträge z. ambulanten Operieren
- 16.01.02 Treffen Dr. Bönninghoff, Vorsitzender
des D-Arzt-Verbandes, Dr. Kubosch/Neuss: BG-Gebührenordnung
- 22.01.02 BÄK/Berlin: WB-Ordnung
- 24.01.02 Orthopädentreffen Nordrhein/Düsseldorf
- 25.01.02 Organisationstreffen mit Bankettleiter,
Veranstalter im Dorint-Hotel, Neuss (BVASK-Jahrestagung)
- 26.01.02 BVASK-Vorstandssitzung/Köln
- Januar 2002: BVASK-Info I/2002
- 20.02.02 KBV/Köln, Konsensustreffen der Berufsverbände:
EBM 2000+/Ambulantes Operieren
- März 2002 Überarbeitung Katalog Arthroskopischer
Operationen des BVASK, Überarbeitung Internet Auftritt
- 13.03.02 Abstimmungsbesprechung DVSE-Kongress/BVASK-Jahrestagung
- 05.04.02 Qualis-Kuratorium/Neuss: Qualitätssicherung
des BVASK
- 09.04.02 Telefonkonferenz mit BVO-Vorstand/Gebührenordnungskommission
- 23.04.02 Telefonkonferenz mit BVO-Vorstand/Gebührenordnungskommission
- 25.04.02 KBV/Köln, Herr Dr. Köhler: EBM 2000+/Arthroskopieziffern
und Bewertung
- April 2002 Erarbeitung betriebswirtschaftlicher
Auswertung Arthroskopischer Eingriffe des BVASK, Überarbeitung Internet
Auftritt
- 02.05.02 Besprechung mit BVO-Vorstand/Baden-Baden:
EBM 2000+/Ambulantes Operieren
- 04.05.02 BVASK-Vorstandssitzung in Baden-Baden
- 15.05.02 Koordinationsgespräch 1. und 2. Vorsitzender/Neuss
- 30.05.02-01.06.02 BVASK-Jahrestagung
- 02.06.-17.06.02 Erarbeitung Sachkostenliste Arthroskopischer
Eingriffe des BVASK
- 18.06.02 KBV/Köln, Herr Dr. Köhler: Sachkosten
Arthroskopischer Eingriffe
- Juni 2002 Konzeption BVASK-Info II/2002, Überarbeitung
Internet Auftritt
Ergebnisse:
- BVASK-Legenden werden in EBM 2000+ aufgenommen.
- Alle operativen Ziffern werden nach der
BVASK-Systematik im neuen EBM integriert: alle anderen operativen
Berufsverbände erarbeiten zur Zeit einen Katalog analog dem des
BVASK.
- Die betriebswirtschaftliche Auswertung des BVASK
führt zur Neuberechnung der Berechnungsgrundlagen für die Vergütung
Arthroskopischer Eingriffe bei der KBV.
- Die Sachkostenliste des BVASK ist die Arbeitsvorlage
der KBV zu jetzt stattfindenden Verhandlungen einer Sachkostenpauschale
für Arthroskopische Eingriffe.
- Ein erfolgreicher Kongress des BVASK in Zusammenarbeit
mit DVSE in Neuss.
M.H.
Internet I
Bedeutung des Internets für die Orthopädie
Das Internet als zunehmendes Massenmedium greift auch
in der Orthopädie um sich. Waren es anfangs nur vereinzelte Darstellungen
einfacher Art, ist eine eigene Homepage allmählich schon ein „must“.
Aktuell sind quasi alle Universitätskliniken, ca. 2/3 der sonstigen
Akutklinken und ca. die Hälfte der Rehakliniken unseres Fachgebietes
im Netz, mit z.T. sehr umfangreichen und gelungenen Darstellungen.
Seitens der Praxen sind erst ca. 10% vertreten, mit allerdings stark
ansteigender Zahl. Die orthopädischen Organisationen zeigen ebenfalls
eine starke Präsenz, so DGOOC, BVO, IGOST, DGMM etc., selbiges gilt
für die orthopädisch relevanten Firmen.
Wie komme ich ins Internet
Für die Einwahl ins Internet steht eine umfangreiche
Reihe von Anbietern bereit: Dies sind einerseits Kompaktanbieter mit
Telefon- und Internetzugang im Paket wie z.B. die Telekom oder Arcor.
Für den reinen Internetzugang, z.T. auch zusätzlich mit eigenem weiteren
Informationsangebot, existieren sehr viele Anbieter wie z.B. Freenet,
AOL oder Compuserve. Hinsichtlich der Internetkosten besteht ein großes
und z.T. auch irreführendes Wirrwarr. So gibt es Anbieter, bei welchen
im Grundpreis eine gewisse Anzahl von Freistunden beinhaltet ist,
andere rechnen die Nutzzeit im Sekunden,- 10 Sekunden- oder Minutentakt
ab. Bei manchem geht es „call-by-call“, also ohne Festvertrag, oder
auch nur mit Festvertrag, oder auch unterschiedliche Tarife je nach
Vertragsart. Um überhaupt sich einen ersten Überblick zu verschaffen,
reichen für den Anfang die CD´s in der Hauspost oder an den gängigen
EDV-Zeitschriften, welche regelmäßig ein kostenfreies Schnupperabo
beinhalten. Danach kann man an Hand des eigenen Surfverhaltens unterscheiden,
welcher Anbieter und welcher Tarif der Richtige ist: von „call-by-call“
bis hin zur Flatrate.
Gängige technische Voraussetzungen
Zunächst benötigt man neben einem PC schlicht eine Telefonleitung,
welche dann als analoge, als ISDN oder als DSL-Verbindung genutzt
werden kann. Ferner benötigt man je nach Zugangsart noch ein oder
mehrere „Zusatzgeräte“ wie Modems, spezielle Steckkarten, Splitter
etc., welche von den Anbietern teilweise kostenlos, teilweise kostenpflichtig
beigegeben werden. Die Leistung der Verbindungen spiegelt sich auch
in den Preisen wieder: analog < ISDN < DSL. Die Installation der Soft-
und Hardware, also der Programme und der Geräte und Kabel ist bei
etwas technischem Verständnis meist auch selbst zu schaffen, anderenfalls
besteht auch die Möglichkeit der kostenpflichtigen professionellen
Installation und Einweisung.
Wichtige deutsche orthopädische Portale
Das Orthonet (www.orthonet.de)
ist das kostenfreie Onlinependant der „Orthopädischen Nachrichten“
aus dem Biermann-Verlag. Stil und Inhalt entsprechen der Printversion,
also eine Art „orthopädische Medical Tribune“.
Das bvonet (www.bvonet.de)
des Berufsverbandes Orthopädie wurde gerade nach einem Providerwechsel
neu gestaltet und bietet Informationen, Foren, Politik etc.. Voraussetzung
ist allerdings die Mitgliedschaft im BVO.
Das Linkportal www.online-orthopaedie.de
schließlich ist die umfangreichste Linksammlung zur deutschen Orthopädie
mit z.Zt. über 1.050 Adressen von Kliniken, Praxen, Organisationen,
Zeitschriften, etc. im Netz.
Dr. S. Grüner, Kalker Hauptstr. 217, 51103 Köln, email:
dsg@dr-gruener.de
Internet II - Sind Sie
auch drin?
Präsentieren auch Sie sich im Internet
Unsere Recherche hat ergeben, dass interessante Internetseiten
von Kollegen/innen Zugriffe von bis zu 3000 verschiedenen Nutzern/Monat
erzielen. Das Internet stellt für uns Ärzte eine legale Werbemöglichkeit
dar. Auch Sie sollten diese Möglichkeit nutzen. Wie Sie unseren Web-Seiten
entnehmen können, bieten wir unseren Mitgliedern ein spezielles Angebot
zur Erstellung der eigenen Internetseiten für nur EUR 220,- inkl.
MwSt.
Dies ist ein Angebot der Firma
Dipl.-Ing. Elisabeth Brors
Heresbachstr. 16, 40223 Düsseldorf, Tel (0211) 33 02 71, Fax (0211)
33 04 53, E-Mail info@isa-brors.de
Weitere Details finden Sie unter www.bvask.org in der
Rubrik ‚Service’.
Internet III
Neue Pflichten für Ärzte-Homepages
Das Ende 2001 in Kraft getretene Teledienstgesetz (TDG)
schreibt bestimmte Angaben im Impressum einer Praxis-Homepage vor.
Pflichtangaben sind:
- Name, Praxis-Anschrift, Tel.-Nr., ggf. Fax-Nr.,
E-Mail-Adresse,
- Ärztekammer,
- zuständige Aufsichtsbehörde (ggf. Kassenärztliche
Vereinigung),
- gesetzliche Berufsbezeichnung und Staat, in dem
diese erworben wurde,
- Bezeichnung der Berufsordnung mit Info, wo diese
zugänglich ist, z.B. in der Form
Berufsordnung der Ärztekammer Nordrhein mit Link auf die Berufsordnungsdatei
(in HTML:
<a href = "http://www.aekno.de/htmljava/
frameset_html.asp?typ=c&seite=berufsordnung.htm"
target="_blank">Berufsordnung der
Ärztekammer Nordrhein</a>)
- Umsatzsteuer-ID-Nr. (sofern vorhanden)
- bei juristischen Personen wie z.B. GmbH’s der
Vertretungsberechtigte sowie Amtsgericht und Handelsregister-Nr.
Fehlende Angaben können im Fall von Abmahnungen,
die zunehmend und im großen Stil von darauf spezialisierten Anwälten
durchgeführt werden, teuer werden.
Quelle: Homepage der Ärztekammer Nordrhein www.aekno.de
Elisabeth Brors
Hat sich Ihre Adresse, Ihre Bankverbindung,
Ihre e-mail oder Internetadresse geändert? Bitte teilen Sie uns dies
mit. Benutzen Sie hierfür das beigefügte Mitglieder-Adressen Update!
BVASK-Qualitätssicherungsprogramm
Ab sofort hat jedes BVASK-Mitglied die Möglichkeit
die Summenstatistik der BVASK-Qualitätssicherung online abzurufen.
Die Adresse lautet:
http://statistik.bvask.de
Benutzer: BVASK
Kennwort: Statistik
Hier sehen Sie zunächst die Daten des laufenden Monats.
Ändern Sie den Zeitraum und fordern Sie die Sie interessierende Statistik
an! Die individualisierte Auswertung der Summenliste (eigene Daten
im Vergleich zum Gesamtkollektiv) wird noch dieses Jahr realisiert
und den BVASK Mitgliedern zugänglich gemacht.
Das QualisKuratorium e.V. wird in Absprache mit dem
BVASK-Vorstand in den nächsten Jahren zunehmend verfeinerte, alle
Fragestellungen befriedigende, Statistiken der BVASK-Qualitätssicherung
zur Verfügung stellen.
Kurt Schäfer, Vorstand des QualisKuratoriums e.V.
Telefon und e-mail Hotline
für das BVASK-Qualitätssicherungsprogramm
Telefon (Mittwochs 14.00-17.00 Uhr):
0211-9337801
E-Mail Support (ständig):
support@qualis.de
Eine Liste der häufig gestellten Fragen (Frequently
Asked Questions) zum BVASK Qualitätssicherungsprogramm/Qualis®
finden Sie unter www.bvask.de, in der Rubrik Service
Internet-Passwörter für BVASK-Mitglieder:
Qualitätssicherung:
http://statistik.bvask.de
Benutzer: BVASK
Kennwort: Statistik
Passwortgeschützte Mitgliederinformationen auf unserer Homepage:
http://www.bvask.de
Benutzer: BVASK
Kennwort: Aktuelles
Mitgliederversammlung
und Wahlen zum Vorstand.
Die Mitgliederversammlung fand am 31.05.2002 im Rahmen
der BVASK-Jahrestagung in Neuss statt.
Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der zeitgemäßen
Zusendung der Einladung gab der BVASK-Vorsitzende Ingenhoven einen
Überblick über die Aktivitäten der letzten 2 Jahre: Der BVASK hat
ein erfolgreiches Kostenmanagement durchgeführt. Im Bereich der Kommunikation
wurde CI/CD (corporated identity/corporated design) vereinheitlicht.
Auf Briefköpfen, Stempeln, Veröffentlichungen, Mitglieder-Info’s und
im Internet wurde das neue Logo und einheitliche Design implementiert.
Es wurde ein Mitglieder Adressen-Update durchgeführt. Der Internetauftritt
ist komplett neu bearbeitet worden und wird ständig aktualisiert.
Zwei Internet Adressen konnten eingetragen werden (www.bvask.de
sowie www.bvask.org). Die Mitglieder-Info’s erscheinen jetzt dreimal
jährlich. Es wurden zwei erfolgreiche Jahrestagungen durchgeführt.
Bezüglich der berufspolitischen Aktivitäten gab es Erfolge bei dem
Bewertungsausschuss-Beschluss zu Implantaten bei der Kreuzbandchirurgie,
bei der Mitwirkung zum neuen EBM und dem Katalog arthroskopischer
Operationen nach §115 SGB V. Es ist eine Sachkostenaufstellung und
betriebswirtschaftliche Auswertung durchgeführt worden, die der KBV
zur Verfügung gestellt wurde und die diese als Arbeitsgrundlage benutzt.
Es wurden neue Kooperationen mit der Firma aescoLOGIC (Vernetzung),
der Firma Fresenius (Preise), der Firma OrthoServe (QSHotline) und
der DBV Winterthur-Versicherung (Gruppenvertrag) zur Praxisinhaltsversicherung
(Artikel in dieser Info) verabschiedet. Es wurden mehrere fördernde
Mitglieder gewonnen und der BVASK kann mit der Bannerwerbung auf der
Homepage seinen Internetauftritt voll finanzieren. Erhebliche Fortschritte
wurden im Bereich der Qualitätssicherung verzeichnet, die elektronische
Vernetzung klappt problemlos. Der BVASK verfügt jetzt über eine zentrale
Datenbank, insgesamt sieht der Vorstand dies als Voraussetzung für
weitere Aktivitäten, insbesondere für demnächst mögliche Direktverträge
mit Kostenträgern. Zukünftig will man sich natürlich weiterhin berufspolitisch
einsetzen, hierbei geht es um Verhandlungen zu Sachkostenpauschalen,
zum dreiseitigen Vertrag zum ambulanten Operieren, zum EBM 2000 plus,
zu den DRG’s und zu Modellvorhaben und Direktverträgen. Ferner plant
der BVASK-Vorstand neue Kommentare zu den Gebührenordnungen und den
Ausbau von Kooperationen/ Rahmenverträgen zur Bildung von Einkaufsgemeinschaften.
Es folgte der Bericht des Vorstandsmitglieds Ludger
Schmeink zur finanziellen Situation (genaueres siehe nächste Info).
Der Antrag auf Änderung der Satzung zur Mitgliedschaft
für Kliniker wurde abgelehnt. Kliniker können auch weiterhin nicht
Mitglied im BVASK werden.
Bei den Wahlen des Vorstandes kam es zur einstimmigen
Wiederwahl des jetzigen Vorstandes. Als 1. Vorsitzender wurde Emanuel
Ingenhoven, als 2. Vorsitzender Georg Feldkamp, als 3. Vorsitzender
Michael Kubosch, als Kassenwart Ludger Schmeink, als Schriftführer
Gerold Mohr, als 1. Stellvertreter Axel Lorbach und als 2. Stellvertreter
Uli Gebhardt bestätigt.
Der Vorstand
Juristisches
Mögliche Reaktionen haftungsbegehrender Patienten
unter Berücksichtigung des Verschuldensmaßstabes; Neuerungen durch
die Reform der ZPO ab dem 01.01.02.
Ausgangsproblematik: Ein seinen Arzt eines haftungsbegründenden
Verschuldens verdächtigender Patient hat im wesentlichen drei Möglichkeiten
der Tatsachenfeststellung. Die Gutachterkommission einer Ärztekammer
ist für ihn kostenneutral, rückgriffsfrei, kann aber die Art des Verschuldens,
die Schuldverteilung bei mehreren Behandlern und – im Verdiktsfall
- die Einstufung einer möglichen Entschädigung nicht feststellen.
Die Strafanzeige gemäss Strafprozessordnung (StPO) ist für
ihn ebenfalls kostenneutral.
Für das Maß des Verschuldens kommt es auf die persönlichen
Fähigkeiten, Kenntnisse und wissenschaftlichen Auffassungen sowie
der Intention seines Handelns an. Kann der Nachweis des ärztlichen
Verschuldens nicht zweifelsfrei geführt werden, so hat - in dubio
pro reo - das Gericht den Arzt freizusprechen oder aber zumindest
das Verfahren einzustellen.
Der Nachweis des haftungsbegründenden Verschuldens ist
strafrechtlich schwerer zu führen als im Zivilprozess gemäss
Zivilprozessordnung (ZPO). Der bisweilen geübte Anwaltspraxis, gerichtlich
das Strafverfahren dem Zivilverfahren vorgehen zu lassen, wohnt der
Vorteil der möglichen kostenfreien Nutzung der seitens der Staatsanwaltschaft
im Zuge der strafrechtlichen Ermittlungen kostenpflichtig erstellten
Gutachten inne.
So ist es – bei anwaltlich beratenen Patienten - Regel geworden,
ein Zivilprozessverfahren anzustreben und beim Verdacht eines grob
fahrlässigen oder vorsätzlichen ärztlichen Handeln diesem Verfahren
eine Strafanzeige vorzuschalten. Diese Vorgehensweise umgeht die Nachteile
der Sprüche der Gutachterkommissionen, auch wenn diese nur in einem
unter einem Prozent liegenden Teil der Fallzahlen von einem nachgeordneten
Gericht abgeändert werden. In beiden Fällen können mehrere mögliche
Schädiger nach ZPO gesamtschuldnerisch verklagt werden und - nach
Schuldspruch des Gerichtes - es diesen dann später selbst überlassen
bleiben, unter sich „im Innenverhältnis“ die jeweils resultierende
Teilentschädigung zu beziffern.
Der Verschuldensmaßstab nach ZPO: Im Zivilprozessverfahren wird
von der Person des Arztes weitgehend unabhängig untersucht, ob der
Arzt die im Verkehr – also in seinem Arbeitsbereich der Medizin -
erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Im Falle der Bejahung
dieser Frage ist jetzt das Verschulden des Arztes, der sog. Verschuldensmaßstab
von entscheidender Bedeutung, da von ihm – neben der Größe des eingetretenen
Schadens - nicht die Höhe der Entschädigung, wohl aber die Höhe eines
Schmerzensgeldes abhängt. Grob vereinfacht gibt es die Stufen einfache
Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, bedingten Vorsatz und Vorsatz.
Von Ärzten meistens nicht erkannt, kann bereits bei grober Fahrlässigkeit
dem Patienten Beweiserleichterung bis hin zur vollständigen Beweislastumkehr
zugesprochen werden. Folge einer solchen Beweislastumkehr ist naturgemäß
naturgemäß fast immer der Prozessverlust.
Es ist also für den Arzt von entscheidender Bedeutung, in seiner
täglichen Arbeit die Grobabstufung des Verschuldensmaßstabes zu kennen.
Sie soll an einigen einfachen Beispielen aus der Praxis erläutert
werden, worauf die sich anschließenden medizinischen Betrachtungen
einfacher zu verstehen sind.
Einfache Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn ein Arzt einem
an einer seltenen Allergie leidenden Patienten ein in Ausnahmefällen
allergisierendes Präparat verschreibt. Im Bereich der ärztlichen Praxis
sind beispielsweise im Falle verzögerter Einweisung bei bandscheibeninduzierter
motorischer Parese oder Verwechslung von Röntgenbildern oder der OP-Seite
einfache Fahrlässigkeit anzunehmen. Grob vereinfachend nehmen die
Juristen einfache Fahrlässigkeit an, wenn der Verursacher die Folgen
seiner Handlung nicht bedacht hat und schuldhaft vom standardgemäßen
Vorgehen abgewichen ist.
Grobe Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn ein Arzt einer graviden
Rheumatikerin ohne rückfragende Anamnese MTX verschreibt. Im Bereich
der ärztlichen Praxis bedeutet dies die Manifestation von ansonsten
voll beherrschbaren Risiken wie beispielsweise eines HIT-II-Syndroms
nach nicht zeitadäquater Thrombozytenkontrolle oder einer Perfusionsstörung
im Gips ohne Vornahme von Kontrolluntersuchungen. Grob vereinfachend
nehmen die Juristen grobe Fahrlässigkeit an, wenn der Verursacher
einfachste, naheliegende Überlegungen nicht angestellt hat, deren
Außerachtlassung einem sorgfältig handelnden, fortgebildeten Arzt
unter keinen Umständen hätte passieren dürfen.
Bedingter Vorsatz ist anzunehmen, wenn der Arzt ein Medikament
zur Thromboseprophylaxe unter dem Aspekt der Budgetschonung nicht
einsetzt, obwohl es bei seiner adipösen, mit Varizen behafteten, operierten
Patientin dringend indiziert gewesen wäre. Im Bereich der ärztlichen
Praxis bedeutet dies beispielsweise die Nichtdurchführung von Thrombozytenkontrollen
zur Schonung des Budgets oder die verfrühte Einteilung eines AIP zum
Nachtdienst unter dem Blickwinkel der Kostenreduktion. Grob vereinfachend
nehmen die Juristen grobe Fahrlässigkeit an, wenn der Verursacher
seinen Fehler absehen konnte, das Eintreten eines Schadens jedoch
billigend oder in der Hoffnung auf Nichtmanifestation in Kauf genommen
hat.
Der äußerst seltenen Fall eines Vorsatzes ist anzunehmen,
wenn der Arzt aus niederen Motiven - z.B. Eifersucht - einen Patienten
bewusst schädigen will. Im Bereich der ärztlichen Praxis ist ein solches
Vorkommen nur im Falle pathologischer Persönlichkeiten und dem gleichzeitigen
Vorliegen besonderer Umstände anzunehmen. Hier ist die Schädigung
erstrebtes Ziel des Handelns. Uns ist im Bereich des Arzthaftungsrechts
kein solcher Fall bekannt.
Seit Beginn 2002 trat die Reform der ZPO zwingend für alle
ab dem 01.01.02 eingeleiteten Verfahren oder alle Altverfahren, deren
letzte mündliche Verhandlung nach dem 01.01.02 stattgefunden hat,
in Kraft. Ihre Auswirkungen sind selbst von Berufsjuristen schwer
einschätzbar. So kann durch den Verlust einer Tatsacheninstanz beispielsweise
der Arzt eine durch die Erstinstanz - in Arztsachen häufig das Landgericht
- einfach falsch erkannte Tatsache in der Berufungsverhandlung vor
dem Oberlandesgericht nicht mehr korrigieren lassen. Für den Arzt
bedeutet dies unabdingbar, in den von der Reform betroffenen Fällen,
bereits in der Erstinstanz alle ihn ent-lastenden Aspekte und Tatsachendetails
schriftlich aktenkundig machen zu lassen. Notfalls sollte er eine
divergierende Auffassung zur Gerichtsmeinung als seine Auffassung
protokollieren lassen, damit sie in der Berufungsverhandlung Gegenstand
der Verhandlung bleiben kann.
VERFASSER:
1. Dr. med. Christian Wittig, Facharzt für Orthopädie / Rheumatologie,
Ludwig-Zimmermann- Str.3, 40213 Düsseldorf (wittig.christian@pironet.de)
2. Ralf Henssen, LL.M.Eur.; Rechtsanwalt, Oststr.13, 40211 Düsseldorf
(ra-ralfhenssen@ t-online.de)
Geschäftsstelle
Bundesverband für Ambulante Arthroskopie e.V.
c./o. Dr. E. Ingenhoven
Breite Str. 96
41460 Neuss
Tel.: 02131-153830
Fax: 02131-25412
Mail: mail@bvask.de
Web : www.bvask.de
Geschäftszeiten:
Dienstag 9.00-11.00 Uhr
Mittwoch 12.00-14.00 Uhr
Die Geschäftsstellenleitung hat Frau Agnes Koch.
Neues Praxis-Sach- und
Elektronikversicherungsprogramm mit der DBV Winterthur
Exklusiv für BVASK-Mitglieder haben wir, gemeinsam mit
dem Ärzte-Wirtschafts-Zentrum Köln und der DBV-Winterthur einen Gruppenvertrag
zu einer umfassenden Praxis-Sachversicherung abgeschlossen. Der Rahmenvertrag
bezieht sich auf die Gefahren: Feuer, Einbruch, Diebstahl/Vandalismus,
Leitungswasser, Sturm/ Hagel und Glas sowie auf die Elektronikversicherung.
Ebenso enthalten ist die Betriebsunterbrechung sowie auf Einzelanfragen
Elementargefahren wie beispielsweise Überschwemmung. Das Angebot der
DBV-Winterthur war für uns überzeugend, weil es einen umfassenden
Leistungskatalog zu günstigen Preisen bietet, in der sogenannten Pauschaldeklaration
erhebliche und für unsere Mitglieder wichtige Deckungserweiterungen
enthält, eine unkomplizierte Berechnungsweise ermöglicht und nicht
zuletzt eine schnelle und angemessene Schadenabwicklung koordiniert
über einen telefonischen Schadendienst, garantiert.
Besonders interessant ist die Allgefahrendeckung im
Bereich der Elektronikversicherung, die für die Arthroskopie eine
besondere Rolle spielt. Die DBV-Winterthur kann hier auf eine langjährige
Erfahrung verweisen. Die Schadenabwicklung erfolgt durch spezialisierte
Referenten und Sachbearbeiter. Auf Nachfrage teilten uns die Spezialisten
mit, dass die meisten Schäden an Arthroskopen bzw. Optiken am Schaft
durch Beschädigung des Licht- und/oder Materialkanals entstehen. Es
wird häufig beim Reinigen der Schaft geknickt und dadurch die Hülle
beschädigt. Häufige Schadensursachen sind auch die Verwendung von
ungeeigneten Reinigungsmitteln oder Kurzschlüsse, hervorgerufen durch
Flüssigkeiten, die aufgrund von Unachtsamkeit in das Gerät gelangt
sind. Für all diese Vorgänge besteht Versicherungsschutz. Es gilt
ein gerätespezifischer Selbstbehalt von 30%, mindestens EUR 150,-.
Eine zusätzliche Prämie für die Versicherung der Arthroskope und Optiken
wird nicht verlangt.
Beispielsberechnung:
Absicherung einer Arztpraxis von EUR 175.000,- Inhaltswert
gegen die Gefahren
- Feuer
- Einbruch
- Diebstahl inkl. Vandalismus
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Betriebsunterbrechung
- Elektronikversicherung aller elektronischen Geräte
927,71 EUR inkl. Versicherungssteuer/Jahr.
Die Praxis ist auch ohne Elektronikversicherung abzusichern.
Überprüfen Sie gemeinsam mit den Spezialisten des Ärzte-Wirtschafts-Zentrums
in Köln Ihre Police.
Das Ärzte-Wirtschafts-Zentrum ist wie folgt erreichbar:
Ärzte-Wirtschafts-Zentrum
Spichernstraße 25
50672 Köln
Tel.: 0221/9 59 12 10
Fax: 0221/40 63 44 24
e-mail: aewz-Koeln-Bonn@web.de
Glosse
Man darf ja mal spekulieren
Gesundheitsminister müssen hart gesotten sein. Vielleicht
ist das der Grund, warum noch nie ein Vertreter der heilenden Zunft
auf dem BMG-Thron Platz genommen hat. Allein die vielen unterschiedlichen
Interessengruppen und ihre Vertreter machten den Amtsinhabern zunehmend
zu schaffen.
Mögliche Gesundheitsminister/innen gibt es viele. Vielleicht
bleibt Frau Schmidt, vielleicht gibt es ein Comeback von Horst Seehofer.
Auch eine Ministerin oder ein Minister aus den Reihen der Grünen,
sogar - bei einer Rot-Grün-Roten Koalition – aus der PDS ist denkbar,
wenn auch eher unwahrscheinlich. Gregor Gysi hätte sicherlich die
notwendigen rhetorischen Fähigkeiten. Nun ist er im Zuge der Meilenaffäre
mehr oder weniger freiwillig untergegangen. Möglicherweise beschert
uns dieser heiße Wahlherbst aber noch eine ganz andere Überraschung:
eine CDU/CSU-FDP Koalition mit Jürgen W. Möllemann als Gesundheitsminister.
Der nach der Karsli-Affäre abgetauchte Fallschirmspringer könnte dann
die ihn belagernden Lobbyisten vor einem Gespräch frei nach dem Motto:
„machen Sie erst mal ’ne Punktlandung“ zu einer luftigen Mutprobe
auffordern. Wer danach die Hosen noch nicht voll hat, erhält die Chance
erhört zu werden und darf sein Ständchen darbringen.
Liebe Güte, was für Aussichten für den BVASK-Vorstand...
Quax
Impressum:
Herausgeber, Layout und V.i.S.d.P.:
Bundesverband für Ambulante Arthroskopie e.V.
41460 Neuss, Breite Str.96
Tel.: (02131) 153840, Fax: 25412
Redaktion dieser Ausgabe:
Dipl.-Ing. Elisabeth Brors
Dr. Stephan Grüner
Ralf Henssen
Marianne Hohenschutz
Dr. Emanuel Ingenhoven
Dipl. Betriebswirt Kurt Schäfer
Dr. Christian Wittig
Druck: Gebrüder Hoose GmbH, Bochum
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