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Info II/2002

 

Wer die Wahl hat.....
Jahrestagung 2002 in Neuss
Mailing-Aktion des BVASK zur Lage der Ambulanten Arthroskopie
Sachkosten/Betriebswirtschaftliche Auswertung Arthroskopischer Operationen
Budgets und EBM – eine unendliche Geschichte
Termin: Jahrestagung 2003 in Freiburg
Die Geister die er rief - Termine des BVASK-Vorsitzenden
Internet I
Internet II
Internet III
Qualitätssicherung/ Telefon- und e-mail Hotline
Geschäftsstelle/ Mitglieder-Adressenupdate/ Passwörter für BVASK-Mitglieder
Mitgliederversammlung 2002
Juristisches
Praxisinhaltsversicherung, Rahmenvertrag mit der Winterthur
Glosse – Man darf ja mal spekulieren
Impressum

 

Wer die Wahl hat.....

Zweimal hörte ich in diesen Tagen das Wort Poliklinik. Zum einen vom AOK-Vertreter Klaus Limpinsel und zum anderen von Ulla Schmidt. Während der AOK Rheinland-Vertragsexperte laut über die Möglichkeit nachdachte, dass sich niedergelassene, freiberuflich tätige Ärzte zur gemeinschaftlichen Nutzung von Ressourcen an und um Kliniken ansiedeln könnten, war der Gedanken der Bundesgesundheitsministerin ein ganz anderer: von Kliniken angestellte (Fach-)Ärzte sollen zukünftig ambulante Medizin betreiben.

Freiberufler scheinen der Ministerin dauerhaft nicht geeignet, eine der amtierenden Regierung genehme Medizin zu betreiben. Nach dem finanziellen Ausbluten der ungeliebten niedergelassenen Ärzte nun also die Konkurrenz aus dem dual finanzierten Krankenhaus? Wo die Ärzte herkommen sollen – allein ca. 15.000 Mediziner werden bei Umsetzung der europäischen Arbeitsschutzbedingungen gebraucht, ca. 4000 offene Stellen für Mediziner gibt es jetzt schon an deutschen Krankenhäusern – verschweigt Frau Schmidt. Sie sagt auch nicht woher das Geld für die neuen Strukturen kommen soll.

Hier offenbart sich die Denkweise der beihilfeberechtigten Beamtin und Ministerin (die übrigens 1992 als MdB der Abschaffung der alten DDR-Polikliniken – aus Fraktionszwang? – zustimmte) in ganzer Tiefe: ihr fehlt die Fähigkeit, sich vorzustellen, dass ein liberalisierter Gesundheitsmarkt – freilich unter strengen Qualitätsmaßstäben – besser geeignet ist, allen Patienten, und gerade den gesetzlich Versicherten, bessere und zukunftsfähigere Lösungen anzubieten als ein halbverstaatlichter, dirigistischer und teilbeamteter.

Wäre sie Wirtschaftsministerin – so steht zu befürchten – würde sie sich für die Verstaatlichung ganzer Dienstleistungsindustrien, der übrigen freien Berufe und des Handwerks einsetzen.

Leider macht in diesen Tagen auch Horst Seehofer keine glückliche Figur. Dem Inhalt seiner Sirenengesänge, die Jedermann Alles versprechen, wird er im Falle einer erneuten Ministerschaft erheblich abschwören müssen. Seehofers Vorstellungen sind schlicht und einfach ohne eine Einnahmeerhöhung der GKV nicht finanzierbar. Hierzu müssten aber die Beitragssätze erhöht werden, oder es zu einem rasanten Wirtschaftsaufschwung kommen. Zumindest das letztere scheint eher unwahrscheinlich.


.....hat die Qual.

 

Die BVASK-Jahrestagung 2002 liegt hinter uns. Die Zusammenarbeit mit dem DVSE hat uns eine Teilnehmerzahl wie nie zuvor beschert. Insgesamt mehr als 120 Teilnehmer, hiervon ca. 70 aus dem BVASK folgten der hochinteressanten, aber trotz der auf Konfrontation ausgelegten Rednerliste, nur in Teilen auch kontroversen Debatte auf dem Podium.

Insgesamt zeigte sich, dass zur Zeit alle Interessengruppen, Kliniker wie niedergelassene Ärzte, Krankenkassen wie KV'en, ja selbst die Bundesärztekammer an den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die unser Gesundheitswesen bietet, verzweifeln. Die verkrusteten Strukturen, die mangelnde mögliche Vertragsflexibilität sowie Budgetvorgaben machen ein sinnvolles Handeln der Beteiligten fast unmöglich. Grundsätzliche Änderungen in unserem Gesundheitssystem wünschen fast alle Beteiligten herbei. Welche der sich zur Bundestagswahl stellenden Parteien hier die beste Lösungsmöglichkeit anbietet und ob diese dann auch umgesetzt wird, diese Fragen beschäftigen uns alle in diesen Tagen vor dem heißen Wahlherbst 2002.

Obwohl der BVASK in den gegebenen Strukturen durchaus erfolgreich agiert (siehe diverse Artikel in dieser Ausgabe), bleibt es bis zum in Euro und Cent messbaren Fortschritt für die Arthroskopeure noch ein Stück Weg, da zu Änderungen im EBM und Sachkostenerstattung immer alle Beteiligten zustimmen müssen.

Flexiblere Vertragsgestaltungsmöglichkeiten würde es fortschrittlichen Ärztegruppen und progressiv denkenden Krankenkassenvertretern erlauben, kurzfristig und erfolgreich den immer weiter sinkenden ambulanten Operationszahlen und zunehmend stationär durchgeführten arthroskopischen Eingriffen zu begegnen.

Dies meint jedenfalls Ihr

Emanuel Ingenhoven

 

Der BVASK im Internet: www.bvask.de


Jahrestagung Neuss 2002

Zum erstenmal in seiner Geschichte richtete der BVASK seine Jahrestagung in Zusammenarbeit mit einer wissenschaftlichen Gesellschaft aus. Die Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Schulter- und Ellenbogenchirurgie gestaltete sich problemlos.

Garanten hierfür war der DVSE-Tagungspräsident Prof. Dr. Jörg Jerosch und der BVASK-Vorsitzende Dr. Emanuel Ingenhoven. Die räumliche Nähe (beide leben und arbeiten in Neuss) sowie die schon durch die ‚UpDate’ Kongressreihe erprobte Kooperation funktionierte auch diesmal reibungslos.

So konnten insgesamt über 500 Teilnehmer zu dem Gemeinschaftskongress begrüßt werden, Experten aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Niederlanden, Belgien, Skandinavien und Griechenland stellten die aktuellen Trends im Bereich der operativen und konservativen Therapie von Schulter- und Ellenbogengelenkserkrankungen dar.


Teilnehmer wie noch nie...

So verwundert es nicht, dass die BVASK-Jahrestagung am Samstag, den 1. Juni so gut besucht war wie noch keine zuvor. Trotz sehr schönen Wetters und des Auftaktspiels zur Fußball-WM fanden sich mehr als 120 Zuhörer, hiervon ca. 70 BVASK-Mitglieder zur hochinteressanten, vom 2. BVASK-Vorsitzenden Georg Feldkamp zusammengestellten, Diskussionsrunde im Hörsaal B des Tagungszentrums West der Deutschen Telekom ein.


Unterhonorierung

Den Auftakt machte BVASK-Vorsitzender Emanuel Ingenhoven mit einem Bericht zur finanziellen Lage der ambulanten Arthroskopie. Hierbei machte er deutlich, dass arthroskopische Operationen bei GKV-Versicherten nicht mehr kostendeckend zu erbringen sind (siehe Artikel zur betriebswirtschaftlichen Auswertung des BVASK in dieser Info). Ebenso wurde deutlich, dass die Bemühungen des BVASK zur Qualitätssicherung letztendlich zwar bei den Verantwortlichen der gesetzlichen Krankenkassen auf Wohlwollen stoßen, aber im Endeffekt noch nicht zu einer besseren Honorierung qualitätsgesicherter Leistungen geführt hat.

Frau Dr. Regina Klackow-Frank von der Bundesärztekammer zeichnete die Geschichte der GOÄ auf und machte deutlich, warum es bei einer immer größer werdenden Spanne zwischen modernen Operationsmethoden und veralterter Gebührenordnung zu zunehmenden Interpretationsschwierigkeiten und Streitigkeiten zwischen privater Krankenversicherung (PKV) und Ärzten kommt. Die Bundesärztekammer führt seit einiger Zeit Gespräche mit den betroffenen Berufsverbänden um zu einer einheitlichen Interpretation der GOÄ bei modernen Operationsmethoden zu kommen, so werden in diesem und im nächsten Jahr Kreuzband- und Schultereingriffe besprochen werden. Hierbei ist der BVASK involviert.


Poliklinik?

Zwei Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherung zeigten ihre Sicht der Dinge auf:

Dr. Alfred Jensen von der BKK Novitas und Klaus Limpinsel von der AOK Rheinland. Thema war die Zukunft des ambulanten Operierens aus Sicht der Krankenkassen. Beide waren sich dahingehend einig, dass eine Förderung des ambulanten Operierens aus Sicht der Krankenkassen nur dann sinnvoll erscheint, wenn Gelder aus dem stationären Bereich hierfür abgezogen werden können. Die augenblicklichen Strukturen lassen diesen Geldfluss aber nicht zu. Insbesondere Herr Limpinsel rief mit seinen Vorstellungen zur Zukunft des ambulanten Operierens die Empörung der anwesenden Niedergelassenen hervor, da die AOK Rheinland ein Poliklinikmodell mit niedergelassenen Ärzten im Anschluss an vorhandene Krankenhäuser favorisiert.


Auch die KBV versucht...

Schließlich ging Dr. Andreas Köhler von der KBV auf die Zukunft des ambulanten Operierens aus Sicht der KBV ein. Er machte deutlich, dass die KBV mit Nachdruck an einer Neulegendierung der operativen Ziffer im EBM 2000 plus arbeitet und dass alles getan wird, um eine Umsetzung des § 115 SGB V (dreiseitiger Vertrag zu in der Regel ambulant durchzuführenden Operationen) zu erreichen. Er machte ebenfalls deutlich, dass die KBV in Zukunft auch bei liberalisierten Vertragsmöglichkeiten zwischen Ärzten und Kostenträgern die Ärzteseite kompetent vertreten will.


Frust bei allen Beteiligten:
die Politik soll’s richten

In der abschließenden Diskussionsrunde, geleitet vom Chefredakteur der Orthopädischen Nachrichten, Bernd Schunk und BVASK-Vize Georg Feldkamp, wurde deutlich, dass die augenblicklichen gesetzlichen Bestimmungen und veralterten Strukturen im Gesundheitswesen eine optimale Versorgung von Kranken behindern.

So wurde die einheitliche Forderung an die Politik und den Gesetzgeber gerichtet, die Rahmenbedingungen zu verändern, mehr Vertragsfreiheit zu schaffen und die starre Trennung stationärer und ambulanter Honorierung aufzuheben. Nur so kann die Vergütung ärztlicher Leistungen auch dort erfolgen, wo sie erbracht wird. Beim ambulanten Operieren ist dies überwiegend die niedergelassene Ärzteschaft. Mehr als 98% aller ambulanten Operationen bei gesetzlich Versicherten werden durch niedergelassene Vertragsärzte erbracht.

Auch in Zukunft wird sich dies, bedingt durch Personalprobleme der Krankenhäuser, nicht ändern: Die Umsetzung der europäischen Arbeitsschutzbestimmungen in den Krankenhäusern wird zu einem zunehmenden Bedarf an Ärzten führen. Andererseits wird, aufgrund der schlechten Berufsperspektiven ein zunehmender Ärztemangel spürbar. Da die augenblickliche Honorierungslage den Fortbestand des bestehenden hohen Niveaus des ambulanten Operierens in Deutschland gefährdet, werden aber schon jetzt von den Vertretern der Krankenkassen und der KBV Übergangslösungen verhandelt. Dies betrifft beim arthroskopischen Operieren vor allen Dingen die Sachkosten (siehe Beitrag hierzu in der vorliegenden Ausgabe). Die Diskussion zeigte, dass Lösungswege zur Überbrückung der unbefriedigenden jetzigen Lage bis zum Vorliegen neuer gesetzlicher Regelungen machbar sind.

Klaus Limpinsel von der AOK Rheinland sagte eine kurzfristige, unbürokratische Regelung der Sachkostenproblematik für seine Kasse zu. Die ersten Verhandlungen hierzu sind zwischen dem BVASK und der AOK Rheinland schon gelaufen. Hier scheint sich eine Lösung anzubahnen.

Die Zukunft wird zeigen, ob den Worten auch in allen Bereichen Taten folgen.

E.I.


Mailingaktion des BVASK an alle KV’en und Spitzenverbände der GKV

Im April 2002 wurde durch aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung des BVASK klar, dass - selbst bei einem angenommenen Punktwert von 9 Pfennig - keine Kostendeckung der arthroskopischen Operationen bei gesetzlich Versicherten erreicht wird. Deshalb schrieb der BVASK-Vorstand an alle Vorstände der regionalen KV’n, der KBV, an alle Bewertungsausschussmitglieder und an alle Spitzenverbände der Krankenkassen nachfolgenden Brief.

Über die Reaktion hierauf werden wir in der nächsten BVASK-Info berichten.

 

An
alle Vorstände von KV’en, KBV,
Bewertungsausschussmitglieder
Spitzenverbände der Krankenkassen

Neuss, den 16.06.02

Sehr geehrte Damen und Herren

im Deutschen Ärzteblatt Nr.15, 2002 erschien unter dem Titel ‚Den Spaß an der Arbeit verloren’ ein Artikel zum Thema Arzteinkommen. Die ZI-Studie, auf die hier Bezug genommen wird, kommt u.a. zu dem Schluss, dass ca. 1/3 der niedergelassenen Ärzte kein angemessenes Einkommen aufgrund ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit erzielen.

Wir ambulanten Operateure wären schon froh, wenn wir überhaupt ein Einkommen aus unserer vertragsärztlichen Tätigkeit erzielen würden.

Nach Auswertung von ausschließlich ambulant operativ tätigen Praxen ergibt sich nach einer betriebswirtschaftlichen Überprüfung durch den BVASK eine Unterdeckung je arthroskopisch operierten GKVPatienten von DM 88,96/OP einschließlich Nebenleistungen. Die Berechnungen beziehen sich auf die Abrechnung in der KVNo im Budget, also bei einem Punktwert von umgerechnet ca. 9 Pf. In anderen KV’en sieht es teilweise noch schlechter aus.

Die o.a. Problematik führt in diesen, teilweise aufgrund des Patientenandranges mit erheblichen Wartezeiten operierenden Praxiskliniken zu Verlusten durch vertragsärztliche Tätigkeit von DM 50.000 - 100.000/Jahr. Diese können nicht durch die - offensichtlich noch zu Gewinnen führende - konservative Tätigkeit aufgefangen werden, da der Betrieb einschließlich der getätigten Investitionen auf das ambulante Operieren ausgerichtet ist.

Auch eine Aufgabe der vertragsärztlichen Tätigkeit kommt für die betroffenen Ärzte nicht in Betracht, da die einmal getätigten Investitionen nicht rückgängig gemacht werden können. Immerhin wird ein - wenn auch zu geringer - Deckungsbeitrag durch Operationen bei GKV-Patienten erwirtschaftet.

Der jetzige Zustand hält schon seit Jahren an. Der von uns als Hoffnungsschimmer am Horizont angesehene ‚Einheitliche Katalog nach §115b, SGB V’ lässt weiter auf sich warten und ist seit 2 Jahren überfällig. Wenn er kommt, eine bessere Vergütung beinhaltet aber strengere Strukturqualitätsanforderungen als Abrechnungsvoraussetzung hat, werden die Ambulanten Operateure die dann notwendigen Investitionen nicht mehr leisten können, da sie finanziell ausgeblutet sind.

Inzwischen wird die Kompetenz der niedergelassenen Ärzteschaft in einem nicht unerheblichem Maße in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit durch des ambulante Operieren repräsentiert. Auch wissenschaftlich und gesundheitspolitisch gibt es keine ernstzunehmenden Zweifel mehr an der Kompetenz der niedergelassenen Ärzteschaft für das ambulante Operieren. Die freiwillige Qualitätssicherung des BVASK und die durchgehende Einhaltung des Zweitmeinungsprinzip vieler Praxiskliniken haben hierzu beigetragen.

Wir fordern deshalb die KBV, die KV’en und die Krankenkassen auf, sich diesem Thema umgehend anzunehmen und alles in Ihrer Macht Stehende zu tun um eine Änderung dieser extrem problematischen Situation kurzfristig herbei zu führen.

Bei Rückfragen steht der BVASK zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

Anlage:
Berechnung zur Vergütung Arthroskopischer Operationen des BVASK e.V.
Sachkostenberechnung


Sachkosten/Betriebswirtschaftliche Berechnung Arthroskopischer Operationen

Der BVASK führte im Laufe dieses Jahres eine Sachkostenberechnung und betriebswirtschaftliche Berechnung arthroskopischer Eingriffe durch. Im Ergebnis zeigen diese Berechnungen die akute betriebswirtschaftliche Problematik der Durchführung von arthroskopischen Operationen auf. Dem kann sich der Arthroskopeur vielerorts nur noch durch Resterilisierung von Einmalmaterial entziehen. Dieses Vorgehen ist aber juristisch wie auch medizinisch zumindest umstritten. Der BVASK empfiehlt in diesem Zusammenhang die Lektüre des neuen Medizinproduktegesetztes, wonach die Vorschriften des Herstellers bezüglich Lagerung und Wiederverarbeitung von Medizinprodukten geregelt ist (im Internet unter : http://www.bmgesundheit.de/).

Die Sachkostenberechnung und betriebswirtschaftliche Auswertung des BVASK können Sie im Internet (www.bvask.de) unter ‚Aktuelles’ (Benutzer: BVASK, Kennwort: Aktuelles) einsehen.


Jahrestagung 2003 in Freiburg am 11./12.04.2003

Die BVASK-Jahrestagung findet am 11./12.04.2003 in Freiburg statt.

Tagungshotel ist das ‚Colombi’

Adresse:
Am Colombipark,
D-79098 Freiburg
Tel.: 0761-21060
Fax: 0761-31410
Mail: rezeption@colombi.de
Internet: www.colombi.de

Ab sofort ist eine Reservierung unter dem Stichwort ‚BVASK’ möglich.

Planen Sie frühzeitig, da nur ein begrenztes Zimmerkontingent zur Verfügung steht.


Budgets und EBM
Eine unendliche Geschichte

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 15.05.02 (Az. B6KA21/00R und B6KA33/ 01R) die Unrechtmäßigkeit von zukünftigen Honorarbescheiden festgestellt, die Budgets, wie sie seit dem Quartal III/97 gelten, zur Grundlage haben. Als Stichtag nannte das BSG den 1.1.2003. Dies führt offensichtlich nun zu einer Beschleunigung der Verhandlungen zum neuen EBM, der im Jahre 2003 eingeführt werden soll. Ob dies tatsächlich, wie zunächst zu lesen, noch im I. Quartal 2003 erfolgt, ist inzwischen nicht mehr sicher. Herr Köhler von der KBV selbst rechnet mit der Einführung nicht vor dem 01.07.2003.

Aufgrund des o.a. Sozialgerichtsurteils werden aber alle Budgets zum 1.1.2003 fallen müssen. Wahrscheinlich werden die KV’en dann als mengenbegrenzte Maßnahmen Individualbudget’s nach dem Vorbild der KV Nordrhein einführen.

Wie bereits angekündigt, wird im neuen EBM der Legendierungsvorschlag des BVASK übernommen. Die aktuelle Version kann im Internet unter www.bvask.de, ‚Aktuelles’ (Benutzer: BVASK, Kennwort: Aktuelles) eingesehen werden. Es werden fünf Kategorien arthroskopischer Eingriffe unterschieden. Alle sind zeitgetaktet. Jeder Eingriff ist ICPM bzw. OPS 301-codiert, so dass eine direkte Zuordnung des getätigten Eingriffes zu der OP-Kategorie und damit zur Abrechnung dieser Leistung gewährleistet ist. Der Vorteil dieser Regelung liegt auf der Hand: es gibt eine direkte Vergleichbarkeit mit den Eingriffen, die in Kliniken durchgeführt werden. Auch eine Zuordnung zu DRG’s ist möglich. Es wird die Methode der OP beschrieben und nicht das Ziel des Eingriffes. Hiermit wird also explizit festgelegt, welche OP-Methode im EBM erfasst ist und welche nicht. Kommt es zur Entwicklung neuer Operationsmethoden muss der Ausschuss Ärzte/Krankenkassen bzw. der Bewertungsausschuss diese in die vorhandene Liste der über den EBM abrechenbaren Eingriffe aufnehmen. Der Nachteil dieser Regelung sind feststehende OP-Zeiten, welches u. U. zu Plausibilitätsproblemen führen kann. Da der neue EBM betriebswirtschaftlich berechnet wird mussten aber Zeitvorgaben her. Die Alternative der KV, mit 15-minütigen Zeitzuschlägen zu arbeiten, hätte unendlichen OP-Zeiten Tür und Tor geöffnet. In der Summe war dem BVASK-Vorstand die vernünftig bezahlte, zeitgetaktete OP lieber als die Fortführung des Hamsterradeffektes mit anderen Mitteln.

Das BVASK-Konzept hat die KBV überzeugt. Gleichzeitig gelang es uns, Herrn Rüggeberg - als Schlüsselfigur und Multifunktionsträger bei verschiedenen operativen Berufsverbänden, Bewertungsausschussmitglied und GFB-Vorsitzenden - von dem BVASK-Konzept zu überzeugen. So werden sämtliche operativen Ziffern im neuen EBM nach gleichem Muster legendiert. Hier wirkt sich die jahrelange Lobbyarbeit des BVASK-Vorstandes positiv aus.

E.I.


Die Geister die er rief

Termine des BVASK-Vorsitzenden 1. Halbjahr 2002

Ca. 10 Stunden wöchentlich arbeitet der BVASK-Vorsitzende für den Verband. Neben Routineaufgaben, Telefonaten und Gesprächen vor Ort gibt es auch viele auswärtige Sitzungen, bei denen die Anwesenheit des 1. Vorsitzenden notwendig ist:

  • 07.01.02 Abstimmungsbesprechung DVSE-Kongress/BVASK-Jahrestagung
  • 10.01.02 KVNo, Ersatzkassenverbände/Düsseldorf: Strukturverträge z. ambulanten Operieren
  • 16.01.02 Treffen Dr. Bönninghoff, Vorsitzender des D-Arzt-Verbandes, Dr. Kubosch/Neuss: BG-Gebührenordnung
  • 22.01.02 BÄK/Berlin: WB-Ordnung
  • 24.01.02 Orthopädentreffen Nordrhein/Düsseldorf
  • 25.01.02 Organisationstreffen mit Bankettleiter, Veranstalter im Dorint-Hotel, Neuss (BVASK-Jahrestagung)
  • 26.01.02 BVASK-Vorstandssitzung/Köln
  • Januar 2002: BVASK-Info I/2002
  • 20.02.02 KBV/Köln, Konsensustreffen der Berufsverbände: EBM 2000+/Ambulantes Operieren
  • März 2002 Überarbeitung Katalog Arthroskopischer Operationen des BVASK, Überarbeitung Internet Auftritt
  • 13.03.02 Abstimmungsbesprechung DVSE-Kongress/BVASK-Jahrestagung
  • 05.04.02 Qualis-Kuratorium/Neuss: Qualitätssicherung des BVASK
  • 09.04.02 Telefonkonferenz mit BVO-Vorstand/Gebührenordnungskommission
  • 23.04.02 Telefonkonferenz mit BVO-Vorstand/Gebührenordnungskommission
  • 25.04.02 KBV/Köln, Herr Dr. Köhler: EBM 2000+/Arthroskopieziffern und Bewertung
  • April 2002 Erarbeitung betriebswirtschaftlicher Auswertung Arthroskopischer Eingriffe des BVASK, Überarbeitung Internet Auftritt
  • 02.05.02 Besprechung mit BVO-Vorstand/Baden-Baden: EBM 2000+/Ambulantes Operieren
  • 04.05.02 BVASK-Vorstandssitzung in Baden-Baden
  • 15.05.02 Koordinationsgespräch 1. und 2. Vorsitzender/Neuss
  • 30.05.02-01.06.02 BVASK-Jahrestagung
  • 02.06.-17.06.02 Erarbeitung Sachkostenliste Arthroskopischer Eingriffe des BVASK
  • 18.06.02 KBV/Köln, Herr Dr. Köhler: Sachkosten Arthroskopischer Eingriffe
  • Juni 2002 Konzeption BVASK-Info II/2002, Überarbeitung Internet Auftritt

Ergebnisse:

  • BVASK-Legenden werden in EBM 2000+ aufgenommen.
  • Alle operativen Ziffern werden nach der BVASK-Systematik im neuen EBM integriert: alle anderen operativen Berufsverbände erarbeiten zur Zeit einen Katalog analog dem des BVASK.
  • Die betriebswirtschaftliche Auswertung des BVASK führt zur Neuberechnung der Berechnungsgrundlagen für die Vergütung Arthroskopischer Eingriffe bei der KBV.
  • Die Sachkostenliste des BVASK ist die Arbeitsvorlage der KBV zu jetzt stattfindenden Verhandlungen einer Sachkostenpauschale für Arthroskopische Eingriffe.
  • Ein erfolgreicher Kongress des BVASK in Zusammenarbeit mit DVSE in Neuss.

M.H.


Internet I

Bedeutung des Internets für die Orthopädie

Das Internet als zunehmendes Massenmedium greift auch in der Orthopädie um sich. Waren es anfangs nur vereinzelte Darstellungen einfacher Art, ist eine eigene Homepage allmählich schon ein „must“. Aktuell sind quasi alle Universitätskliniken, ca. 2/3 der sonstigen Akutklinken und ca. die Hälfte der Rehakliniken unseres Fachgebietes im Netz, mit z.T. sehr umfangreichen und gelungenen Darstellungen. Seitens der Praxen sind erst ca. 10% vertreten, mit allerdings stark ansteigender Zahl. Die orthopädischen Organisationen zeigen ebenfalls eine starke Präsenz, so DGOOC, BVO, IGOST, DGMM etc., selbiges gilt für die orthopädisch relevanten Firmen.


Wie komme ich ins Internet

Für die Einwahl ins Internet steht eine umfangreiche Reihe von Anbietern bereit: Dies sind einerseits Kompaktanbieter mit Telefon- und Internetzugang im Paket wie z.B. die Telekom oder Arcor. Für den reinen Internetzugang, z.T. auch zusätzlich mit eigenem weiteren Informationsangebot, existieren sehr viele Anbieter wie z.B. Freenet, AOL oder Compuserve. Hinsichtlich der Internetkosten besteht ein großes und z.T. auch irreführendes Wirrwarr. So gibt es Anbieter, bei welchen im Grundpreis eine gewisse Anzahl von Freistunden beinhaltet ist, andere rechnen die Nutzzeit im Sekunden,- 10 Sekunden- oder Minutentakt ab. Bei manchem geht es „call-by-call“, also ohne Festvertrag, oder auch nur mit Festvertrag, oder auch unterschiedliche Tarife je nach Vertragsart. Um überhaupt sich einen ersten Überblick zu verschaffen, reichen für den Anfang die CD´s in der Hauspost oder an den gängigen EDV-Zeitschriften, welche regelmäßig ein kostenfreies Schnupperabo beinhalten. Danach kann man an Hand des eigenen Surfverhaltens unterscheiden, welcher Anbieter und welcher Tarif der Richtige ist: von „call-by-call“ bis hin zur Flatrate.


Gängige technische Voraussetzungen

Zunächst benötigt man neben einem PC schlicht eine Telefonleitung, welche dann als analoge, als ISDN oder als DSL-Verbindung genutzt werden kann. Ferner benötigt man je nach Zugangsart noch ein oder mehrere „Zusatzgeräte“ wie Modems, spezielle Steckkarten, Splitter etc., welche von den Anbietern teilweise kostenlos, teilweise kostenpflichtig beigegeben werden. Die Leistung der Verbindungen spiegelt sich auch in den Preisen wieder: analog < ISDN < DSL. Die Installation der Soft- und Hardware, also der Programme und der Geräte und Kabel ist bei etwas technischem Verständnis meist auch selbst zu schaffen, anderenfalls besteht auch die Möglichkeit der kostenpflichtigen professionellen Installation und Einweisung.


Wichtige deutsche orthopädische Portale

Das Orthonet (www.orthonet.de) ist das kostenfreie Onlinependant der „Orthopädischen Nachrichten“ aus dem Biermann-Verlag. Stil und Inhalt entsprechen der Printversion, also eine Art „orthopädische Medical Tribune“.

Das bvonet (www.bvonet.de) des Berufsverbandes Orthopädie wurde gerade nach einem Providerwechsel neu gestaltet und bietet Informationen, Foren, Politik etc.. Voraussetzung ist allerdings die Mitgliedschaft im BVO.

Das Linkportal www.online-orthopaedie.de schließlich ist die umfangreichste Linksammlung zur deutschen Orthopädie mit z.Zt. über 1.050 Adressen von Kliniken, Praxen, Organisationen, Zeitschriften, etc. im Netz.

Dr. S. Grüner, Kalker Hauptstr. 217, 51103 Köln, email: dsg@dr-gruener.de


Internet II - Sind Sie auch drin?

Präsentieren auch Sie sich im Internet

Unsere Recherche hat ergeben, dass interessante Internetseiten von Kollegen/innen Zugriffe von bis zu 3000 verschiedenen Nutzern/Monat erzielen. Das Internet stellt für uns Ärzte eine legale Werbemöglichkeit dar. Auch Sie sollten diese Möglichkeit nutzen. Wie Sie unseren Web-Seiten entnehmen können, bieten wir unseren Mitgliedern ein spezielles Angebot zur Erstellung der eigenen Internetseiten für nur EUR 220,- inkl. MwSt.

Dies ist ein Angebot der Firma

Dipl.-Ing. Elisabeth Brors
Heresbachstr. 16, 40223 Düsseldorf, Tel (0211) 33 02 71, Fax (0211) 33 04 53, E-Mail info@isa-brors.de

Weitere Details finden Sie unter www.bvask.org in der Rubrik ‚Service’.


Internet III

Neue Pflichten für Ärzte-Homepages

Das Ende 2001 in Kraft getretene Teledienstgesetz (TDG) schreibt bestimmte Angaben im Impressum einer Praxis-Homepage vor. Pflichtangaben sind:

  • Name, Praxis-Anschrift, Tel.-Nr., ggf. Fax-Nr., E-Mail-Adresse,
  • Ärztekammer,
  • zuständige Aufsichtsbehörde (ggf. Kassenärztliche Vereinigung),
  • gesetzliche Berufsbezeichnung und Staat, in dem diese erworben wurde,
  • Bezeichnung der Berufsordnung mit Info, wo diese zugänglich ist, z.B. in der Form
    Berufsordnung der Ärztekammer Nordrhein mit Link auf die Berufsordnungsdatei
    (in HTML:
    <a href = "http://www.aekno.de/htmljava/
    frameset_html.asp?typ=c&seite=berufsordnung.htm"
    target="_blank">Berufsordnung der
    Ärztekammer Nordrhein</a>)
  • Umsatzsteuer-ID-Nr. (sofern vorhanden)
  • bei juristischen Personen wie z.B. GmbH’s der Vertretungsberechtigte sowie Amtsgericht und Handelsregister-Nr.

Fehlende Angaben können im Fall von Abmahnungen, die zunehmend und im großen Stil von darauf spezialisierten Anwälten durchgeführt werden, teuer werden.

Quelle: Homepage der Ärztekammer Nordrhein www.aekno.de

Elisabeth Brors


Hat sich Ihre Adresse, Ihre Bankverbindung, Ihre e-mail oder Internetadresse geändert? Bitte teilen Sie uns dies mit. Benutzen Sie hierfür das beigefügte Mitglieder-Adressen Update!


BVASK-Qualitätssicherungsprogramm

Ab sofort hat jedes BVASK-Mitglied die Möglichkeit die Summenstatistik der BVASK-Qualitätssicherung online abzurufen. Die Adresse lautet:

http://statistik.bvask.de
Benutzer: BVASK
Kennwort: Statistik

Hier sehen Sie zunächst die Daten des laufenden Monats. Ändern Sie den Zeitraum und fordern Sie die Sie interessierende Statistik an! Die individualisierte Auswertung der Summenliste (eigene Daten im Vergleich zum Gesamtkollektiv) wird noch dieses Jahr realisiert und den BVASK Mitgliedern zugänglich gemacht.

Das QualisKuratorium e.V. wird in Absprache mit dem BVASK-Vorstand in den nächsten Jahren zunehmend verfeinerte, alle Fragestellungen befriedigende, Statistiken der BVASK-Qualitätssicherung zur Verfügung stellen.

Kurt Schäfer, Vorstand des QualisKuratoriums e.V.


Telefon und e-mail Hotline für das BVASK-Qualitätssicherungsprogramm

Telefon (Mittwochs 14.00-17.00 Uhr):
0211-9337801

E-Mail Support (ständig):
support@qualis.de

Eine Liste der häufig gestellten Fragen (Frequently Asked Questions) zum BVASK Qualitätssicherungsprogramm/Qualis® finden Sie unter www.bvask.de, in der Rubrik Service

Internet-Passwörter für BVASK-Mitglieder:

Qualitätssicherung:
http://statistik.bvask.de
Benutzer: BVASK
Kennwort: Statistik

Passwortgeschützte Mitgliederinformationen auf unserer Homepage:
http://www.bvask.de
Benutzer: BVASK
Kennwort: Aktuelles


Mitgliederversammlung und Wahlen zum Vorstand.

Die Mitgliederversammlung fand am 31.05.2002 im Rahmen der BVASK-Jahrestagung in Neuss statt.

Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der zeitgemäßen Zusendung der Einladung gab der BVASK-Vorsitzende Ingenhoven einen Überblick über die Aktivitäten der letzten 2 Jahre: Der BVASK hat ein erfolgreiches Kostenmanagement durchgeführt. Im Bereich der Kommunikation wurde CI/CD (corporated identity/corporated design) vereinheitlicht. Auf Briefköpfen, Stempeln, Veröffentlichungen, Mitglieder-Info’s und im Internet wurde das neue Logo und einheitliche Design implementiert. Es wurde ein Mitglieder Adressen-Update durchgeführt. Der Internetauftritt ist komplett neu bearbeitet worden und wird ständig aktualisiert.

Zwei Internet Adressen konnten eingetragen werden (www.bvask.de sowie www.bvask.org). Die Mitglieder-Info’s erscheinen jetzt dreimal jährlich. Es wurden zwei erfolgreiche Jahrestagungen durchgeführt. Bezüglich der berufspolitischen Aktivitäten gab es Erfolge bei dem Bewertungsausschuss-Beschluss zu Implantaten bei der Kreuzbandchirurgie, bei der Mitwirkung zum neuen EBM und dem Katalog arthroskopischer Operationen nach §115 SGB V. Es ist eine Sachkostenaufstellung und betriebswirtschaftliche Auswertung durchgeführt worden, die der KBV zur Verfügung gestellt wurde und die diese als Arbeitsgrundlage benutzt. Es wurden neue Kooperationen mit der Firma aescoLOGIC (Vernetzung), der Firma Fresenius (Preise), der Firma OrthoServe (QSHotline) und der DBV Winterthur-Versicherung (Gruppenvertrag) zur Praxisinhaltsversicherung (Artikel in dieser Info) verabschiedet. Es wurden mehrere fördernde Mitglieder gewonnen und der BVASK kann mit der Bannerwerbung auf der Homepage seinen Internetauftritt voll finanzieren. Erhebliche Fortschritte wurden im Bereich der Qualitätssicherung verzeichnet, die elektronische Vernetzung klappt problemlos. Der BVASK verfügt jetzt über eine zentrale Datenbank, insgesamt sieht der Vorstand dies als Voraussetzung für weitere Aktivitäten, insbesondere für demnächst mögliche Direktverträge mit Kostenträgern. Zukünftig will man sich natürlich weiterhin berufspolitisch einsetzen, hierbei geht es um Verhandlungen zu Sachkostenpauschalen, zum dreiseitigen Vertrag zum ambulanten Operieren, zum EBM 2000 plus, zu den DRG’s und zu Modellvorhaben und Direktverträgen. Ferner plant der BVASK-Vorstand neue Kommentare zu den Gebührenordnungen und den Ausbau von Kooperationen/ Rahmenverträgen zur Bildung von Einkaufsgemeinschaften.

Es folgte der Bericht des Vorstandsmitglieds Ludger Schmeink zur finanziellen Situation (genaueres siehe nächste Info).

Der Antrag auf Änderung der Satzung zur Mitgliedschaft für Kliniker wurde abgelehnt. Kliniker können auch weiterhin nicht Mitglied im BVASK werden.

Bei den Wahlen des Vorstandes kam es zur einstimmigen Wiederwahl des jetzigen Vorstandes. Als 1. Vorsitzender wurde Emanuel Ingenhoven, als 2. Vorsitzender Georg Feldkamp, als 3. Vorsitzender Michael Kubosch, als Kassenwart Ludger Schmeink, als Schriftführer Gerold Mohr, als 1. Stellvertreter Axel Lorbach und als 2. Stellvertreter Uli Gebhardt bestätigt.

Der Vorstand


Juristisches

Mögliche Reaktionen haftungsbegehrender Patienten unter Berücksichtigung des Verschuldensmaßstabes; Neuerungen durch die Reform der ZPO ab dem 01.01.02.

Ausgangsproblematik: Ein seinen Arzt eines haftungsbegründenden Verschuldens verdächtigender Patient hat im wesentlichen drei Möglichkeiten der Tatsachenfeststellung. Die Gutachterkommission einer Ärztekammer ist für ihn kostenneutral, rückgriffsfrei, kann aber die Art des Verschuldens, die Schuldverteilung bei mehreren Behandlern und – im Verdiktsfall - die Einstufung einer möglichen Entschädigung nicht feststellen. Die Strafanzeige gemäss Strafprozessordnung (StPO) ist für ihn ebenfalls kostenneutral.

Für das Maß des Verschuldens kommt es auf die persönlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und wissenschaftlichen Auffassungen sowie der Intention seines Handelns an. Kann der Nachweis des ärztlichen Verschuldens nicht zweifelsfrei geführt werden, so hat - in dubio pro reo - das Gericht den Arzt freizusprechen oder aber zumindest das Verfahren einzustellen.

Der Nachweis des haftungsbegründenden Verschuldens ist strafrechtlich schwerer zu führen als im Zivilprozess gemäss Zivilprozessordnung (ZPO). Der bisweilen geübte Anwaltspraxis, gerichtlich das Strafverfahren dem Zivilverfahren vorgehen zu lassen, wohnt der Vorteil der möglichen kostenfreien Nutzung der seitens der Staatsanwaltschaft im Zuge der strafrechtlichen Ermittlungen kostenpflichtig erstellten Gutachten inne.

So ist es – bei anwaltlich beratenen Patienten - Regel geworden, ein Zivilprozessverfahren anzustreben und beim Verdacht eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen ärztlichen Handeln diesem Verfahren eine Strafanzeige vorzuschalten. Diese Vorgehensweise umgeht die Nachteile der Sprüche der Gutachterkommissionen, auch wenn diese nur in einem unter einem Prozent liegenden Teil der Fallzahlen von einem nachgeordneten Gericht abgeändert werden. In beiden Fällen können mehrere mögliche Schädiger nach ZPO gesamtschuldnerisch verklagt werden und - nach Schuldspruch des Gerichtes - es diesen dann später selbst überlassen bleiben, unter sich „im Innenverhältnis“ die jeweils resultierende Teilentschädigung zu beziffern.

Der Verschuldensmaßstab nach ZPO: Im Zivilprozessverfahren wird von der Person des Arztes weitgehend unabhängig untersucht, ob der Arzt die im Verkehr – also in seinem Arbeitsbereich der Medizin - erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Im Falle der Bejahung dieser Frage ist jetzt das Verschulden des Arztes, der sog. Verschuldensmaßstab von entscheidender Bedeutung, da von ihm – neben der Größe des eingetretenen Schadens - nicht die Höhe der Entschädigung, wohl aber die Höhe eines Schmerzensgeldes abhängt. Grob vereinfacht gibt es die Stufen einfache Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, bedingten Vorsatz und Vorsatz. Von Ärzten meistens nicht erkannt, kann bereits bei grober Fahrlässigkeit dem Patienten Beweiserleichterung bis hin zur vollständigen Beweislastumkehr zugesprochen werden. Folge einer solchen Beweislastumkehr ist naturgemäß naturgemäß fast immer der Prozessverlust.

Es ist also für den Arzt von entscheidender Bedeutung, in seiner täglichen Arbeit die Grobabstufung des Verschuldensmaßstabes zu kennen. Sie soll an einigen einfachen Beispielen aus der Praxis erläutert werden, worauf die sich anschließenden medizinischen Betrachtungen einfacher zu verstehen sind.

Einfache Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn ein Arzt einem an einer seltenen Allergie leidenden Patienten ein in Ausnahmefällen allergisierendes Präparat verschreibt. Im Bereich der ärztlichen Praxis sind beispielsweise im Falle verzögerter Einweisung bei bandscheibeninduzierter motorischer Parese oder Verwechslung von Röntgenbildern oder der OP-Seite einfache Fahrlässigkeit anzunehmen. Grob vereinfachend nehmen die Juristen einfache Fahrlässigkeit an, wenn der Verursacher die Folgen seiner Handlung nicht bedacht hat und schuldhaft vom standardgemäßen Vorgehen abgewichen ist.

Grobe Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn ein Arzt einer graviden Rheumatikerin ohne rückfragende Anamnese MTX verschreibt. Im Bereich der ärztlichen Praxis bedeutet dies die Manifestation von ansonsten voll beherrschbaren Risiken wie beispielsweise eines HIT-II-Syndroms nach nicht zeitadäquater Thrombozytenkontrolle oder einer Perfusionsstörung im Gips ohne Vornahme von Kontrolluntersuchungen. Grob vereinfachend nehmen die Juristen grobe Fahrlässigkeit an, wenn der Verursacher einfachste, naheliegende Überlegungen nicht angestellt hat, deren Außerachtlassung einem sorgfältig handelnden, fortgebildeten Arzt unter keinen Umständen hätte passieren dürfen.

Bedingter Vorsatz ist anzunehmen, wenn der Arzt ein Medikament zur Thromboseprophylaxe unter dem Aspekt der Budgetschonung nicht einsetzt, obwohl es bei seiner adipösen, mit Varizen behafteten, operierten Patientin dringend indiziert gewesen wäre. Im Bereich der ärztlichen Praxis bedeutet dies beispielsweise die Nichtdurchführung von Thrombozytenkontrollen zur Schonung des Budgets oder die verfrühte Einteilung eines AIP zum Nachtdienst unter dem Blickwinkel der Kostenreduktion. Grob vereinfachend nehmen die Juristen grobe Fahrlässigkeit an, wenn der Verursacher seinen Fehler absehen konnte, das Eintreten eines Schadens jedoch billigend oder in der Hoffnung auf Nichtmanifestation in Kauf genommen hat.

Der äußerst seltenen Fall eines Vorsatzes ist anzunehmen, wenn der Arzt aus niederen Motiven - z.B. Eifersucht - einen Patienten bewusst schädigen will. Im Bereich der ärztlichen Praxis ist ein solches Vorkommen nur im Falle pathologischer Persönlichkeiten und dem gleichzeitigen Vorliegen besonderer Umstände anzunehmen. Hier ist die Schädigung erstrebtes Ziel des Handelns. Uns ist im Bereich des Arzthaftungsrechts kein solcher Fall bekannt.

Seit Beginn 2002 trat die Reform der ZPO zwingend für alle ab dem 01.01.02 eingeleiteten Verfahren oder alle Altverfahren, deren letzte mündliche Verhandlung nach dem 01.01.02 stattgefunden hat, in Kraft. Ihre Auswirkungen sind selbst von Berufsjuristen schwer einschätzbar. So kann durch den Verlust einer Tatsacheninstanz beispielsweise der Arzt eine durch die Erstinstanz - in Arztsachen häufig das Landgericht - einfach falsch erkannte Tatsache in der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht nicht mehr korrigieren lassen. Für den Arzt bedeutet dies unabdingbar, in den von der Reform betroffenen Fällen, bereits in der Erstinstanz alle ihn ent-lastenden Aspekte und Tatsachendetails schriftlich aktenkundig machen zu lassen. Notfalls sollte er eine divergierende Auffassung zur Gerichtsmeinung als seine Auffassung protokollieren lassen, damit sie in der Berufungsverhandlung Gegenstand der Verhandlung bleiben kann.

VERFASSER:
1. Dr. med. Christian Wittig, Facharzt für Orthopädie / Rheumatologie, Ludwig-Zimmermann- Str.3, 40213 Düsseldorf (wittig.christian@pironet.de)
2. Ralf Henssen, LL.M.Eur.; Rechtsanwalt, Oststr.13, 40211 Düsseldorf (ra-ralfhenssen@ t-online.de)


Geschäftsstelle

Bundesverband für Ambulante Arthroskopie e.V.
c./o. Dr. E. Ingenhoven
Breite Str. 96
41460 Neuss

Tel.: 02131-153830
Fax: 02131-25412
Mail: mail@bvask.de
Web : www.bvask.de

Geschäftszeiten:
Dienstag 9.00-11.00 Uhr
Mittwoch 12.00-14.00 Uhr

Die Geschäftsstellenleitung hat Frau Agnes Koch.


Neues Praxis-Sach- und Elektronikversicherungsprogramm mit der DBV Winterthur

Exklusiv für BVASK-Mitglieder haben wir, gemeinsam mit dem Ärzte-Wirtschafts-Zentrum Köln und der DBV-Winterthur einen Gruppenvertrag zu einer umfassenden Praxis-Sachversicherung abgeschlossen. Der Rahmenvertrag bezieht sich auf die Gefahren: Feuer, Einbruch, Diebstahl/Vandalismus, Leitungswasser, Sturm/ Hagel und Glas sowie auf die Elektronikversicherung. Ebenso enthalten ist die Betriebsunterbrechung sowie auf Einzelanfragen Elementargefahren wie beispielsweise Überschwemmung. Das Angebot der DBV-Winterthur war für uns überzeugend, weil es einen umfassenden Leistungskatalog zu günstigen Preisen bietet, in der sogenannten Pauschaldeklaration erhebliche und für unsere Mitglieder wichtige Deckungserweiterungen enthält, eine unkomplizierte Berechnungsweise ermöglicht und nicht zuletzt eine schnelle und angemessene Schadenabwicklung koordiniert über einen telefonischen Schadendienst, garantiert.

Besonders interessant ist die Allgefahrendeckung im Bereich der Elektronikversicherung, die für die Arthroskopie eine besondere Rolle spielt. Die DBV-Winterthur kann hier auf eine langjährige Erfahrung verweisen. Die Schadenabwicklung erfolgt durch spezialisierte Referenten und Sachbearbeiter. Auf Nachfrage teilten uns die Spezialisten mit, dass die meisten Schäden an Arthroskopen bzw. Optiken am Schaft durch Beschädigung des Licht- und/oder Materialkanals entstehen. Es wird häufig beim Reinigen der Schaft geknickt und dadurch die Hülle beschädigt. Häufige Schadensursachen sind auch die Verwendung von ungeeigneten Reinigungsmitteln oder Kurzschlüsse, hervorgerufen durch Flüssigkeiten, die aufgrund von Unachtsamkeit in das Gerät gelangt sind. Für all diese Vorgänge besteht Versicherungsschutz. Es gilt ein gerätespezifischer Selbstbehalt von 30%, mindestens EUR 150,-. Eine zusätzliche Prämie für die Versicherung der Arthroskope und Optiken wird nicht verlangt.

Beispielsberechnung:

Absicherung einer Arztpraxis von EUR 175.000,- Inhaltswert gegen die Gefahren

  • Feuer
  • Einbruch
  • Diebstahl inkl. Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Betriebsunterbrechung
  • Elektronikversicherung aller elektronischen Geräte

927,71 EUR inkl. Versicherungssteuer/Jahr.

Die Praxis ist auch ohne Elektronikversicherung abzusichern.

Überprüfen Sie gemeinsam mit den Spezialisten des Ärzte-Wirtschafts-Zentrums in Köln Ihre Police.

Das Ärzte-Wirtschafts-Zentrum ist wie folgt erreichbar:

Ärzte-Wirtschafts-Zentrum
Spichernstraße 25
50672 Köln
Tel.: 0221/9 59 12 10
Fax: 0221/40 63 44 24
e-mail: aewz-Koeln-Bonn@web.de


Glosse
Man darf ja mal spekulieren

Gesundheitsminister müssen hart gesotten sein. Vielleicht ist das der Grund, warum noch nie ein Vertreter der heilenden Zunft auf dem BMG-Thron Platz genommen hat. Allein die vielen unterschiedlichen Interessengruppen und ihre Vertreter machten den Amtsinhabern zunehmend zu schaffen.

Mögliche Gesundheitsminister/innen gibt es viele. Vielleicht bleibt Frau Schmidt, vielleicht gibt es ein Comeback von Horst Seehofer. Auch eine Ministerin oder ein Minister aus den Reihen der Grünen, sogar - bei einer Rot-Grün-Roten Koalition – aus der PDS ist denkbar, wenn auch eher unwahrscheinlich. Gregor Gysi hätte sicherlich die notwendigen rhetorischen Fähigkeiten. Nun ist er im Zuge der Meilenaffäre mehr oder weniger freiwillig untergegangen. Möglicherweise beschert uns dieser heiße Wahlherbst aber noch eine ganz andere Überraschung: eine CDU/CSU-FDP Koalition mit Jürgen W. Möllemann als Gesundheitsminister. Der nach der Karsli-Affäre abgetauchte Fallschirmspringer könnte dann die ihn belagernden Lobbyisten vor einem Gespräch frei nach dem Motto: „machen Sie erst mal ’ne Punktlandung“ zu einer luftigen Mutprobe auffordern. Wer danach die Hosen noch nicht voll hat, erhält die Chance erhört zu werden und darf sein Ständchen darbringen.

Liebe Güte, was für Aussichten für den BVASK-Vorstand...

Quax


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Redaktion dieser Ausgabe:
Dipl.-Ing. Elisabeth Brors
Dr. Stephan Grüner
Ralf Henssen
Marianne Hohenschutz
Dr. Emanuel Ingenhoven
Dipl. Betriebswirt Kurt Schäfer
Dr. Christian Wittig

Druck: Gebrüder Hoose GmbH, Bochum