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Info II/2004

 

Vorwort
Vorankündigung BVASK-Jahrestagung 2005
Dreiseitiger Vertrag zum Ambulanten Operieren, Struktur- und Prozessvoraussetzungen
Ambu-Kiss
!Achtung! Neue Hotline-Zeiten
Neuer Kooperationspartner des BVASK
Impressionen Jahrestagung 2004 19.-20. März im Maternushaus in Köln
Geschäftsstelle
Impressum

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der Geschäftsstelle häufen sich Anfragen zu Hygienevorschriften zum Ambulanten Operieren. Aus diesem Grunde erhalten Sie heute von Ihrem Verband eine ungewöhnliche Info II/2004.

Im Zuge der Diskussion um die neuen Vereinbarungen zum Ambulanten Operieren nach §115b, SGB V wurden die Strukturvoraussetzungen zum Ambulanten Operieren neu geregelt. Obwohl die meisten dieser Parameter schon länger gesetzliche Vorschrift, Ausführungsbestimmung oder Abrechnungsvoraussetzung sind, wird dies vielen ambulanten Operateuren erst jetzt, mit dem Vorliegen der den zuständigen KV’en gegenüber bis zum 30.6.2004 abzugebenden Erklärungen, bewusst.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, alle einschlägigen Bestimmungen zu Hygiene und Medizinprodukten rund um das ambulante Operieren zu recherchieren und Ihnen zugänglich zu machen. Da ein Druck dieser Bestimmungen wegen der hohen Seitenzahl nicht in Frage kam, versenden wir diese in Form der beiliegenden CD. Auf die, in dieser CD enthaltenen, einzelnen Bestimmungen, Empfehlungen und Gesetze wird im nachfolgenden Text Bezug genommen. Der Name der jeweiligen auf der CD aufgeführten Datei ist in Klammern aufgeführt.

Um die Texte lesen zu können, benötigen Sie den kostenlos erhältlichen Adobe® Reader®. Falls Sie diesen noch nicht installiert haben, können Sie, indem Sie auf der beigefügten CD die Datei ‚pdf.html’ bei eingeschalteter Internetverbindung doppelt anklicken oder die Adobe®-Internetseite (http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html) direkt aufrufen, den Adobe® Reader® kostenlos herunterladen.

Bei der Durchsicht scheint es, dass die vielfältigen Regelungen, die bei dem Betrieb einer ambulanten OP-Einrichtung beachtet werden müssen, am Besten mit Hilfe einer Hygienefachkraft eingehalten und überwacht werden können. Wo aber finden Sie eine entsprechende Person? Neben einigen größeren Hygieneinstituten, die überregional tätig sind, gibt es an jedem Krankenhaus eine Hygienefachkraft. Nach meinen Erfahrungen sind diese – gegen eine kleine, mit dem jeweiligen Arbeitgeber abzusprechende, Entlohnung – gerne bereit, Ihnen zu helfen. Dies könnte auch der erste Baustein einer Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus vor Ort sein.

Ihr

Emanuel Ingenhoven


Vorankündigung

BVASK-Jahrestagung 2005

Freitag, 27. - Samstag, 28. Mai 2005

Gastwerk Hotel Hamburg
Beim Alten Gaswerk 3 /
Daimlerstraße
22761 Hamburg
Telefon (040) 890 62-0
Fax (040) 890 62 20
www.gastwerk-hotel.de

Bitte merken Sie diesen Termin schon jetzt vor. Es bietet sich die Möglichkeit eines Kurzurlaubs in Hamburg, da der 26. Mai 2005 in den meisten Bundesländern ein Feiertag (Fronleichnam) ist.

Hotelreservierungen sind ab sofort unter dem Stichwort ‚BVASK’ im Tagungshotel möglich.


Dreiseitiger Vertrag zum Ambulanten Operieren, Struktur- und Prozessvoraussetzungen

Zum 1. Januar 2004 ist die neue Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen bei ambulanten Operationen und bei sonstigen stationsersetzenden Leistungen gemäß §15 des neuen dreiseitigen Vertrages nach § 115b Abs.1 SGB V in Kraft getreten (Originaltext siehe VertrAmbOP§115b.pdf). Ambulante Operationen und stationsersetzende Leistungen – „Eingriffe gemäß § 115b SGB V” – können in der vertragsärztlichen Versorgung nur dann erbracht werden, wenn die in diesem Vertrag festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind, entsprechende Erklärungen an die zuständigen KV’en abgegeben wurden und von dort die Berechtigung zum ambulanten Operieren erteilt worden ist. Der Nachweis ist den zuständigen KV’en gegenüber bis zum 30.6.2004 zu erbringen.

Anforderungen an die fachliche Befähigung

Eingriffe gemäß § 115b SGB V sind weiterhin nach Facharztstandard zu erbringen.

Anforderungen an die Strukturqualität beim Ambulanten Operieren

Wie bisher auch, sind u.a. die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu den Anforderungen der Hygiene bei Operationen und anderen invasiven Eingriffen, zu beachten.
Wichtig sind in diesem Zusammenhang vor allem die Empfehlungen zu ‚Anforderungen zur Hygiene beim ambulanten Operieren in Krankenhaus und Praxis’ (AnfHyg-AmbOP.pdf) und die ‚Anforderungen zur Hygiene bei Operationen und anderen invasiven Eingriffen’ (AnfHygOP.pdf), sowie die hierauf bezogenen Erläuterungen (Erl.Hyg.AmbOP.pdf). Zu beachten sind weiterhin die einschlägigen Empfehlungen zur Händehygiene (Händehyg.pdf) zur Infektionserfassung beim ambulanten Operieren (InfektErfAmbOP.pdf), zur Erfassung multiresistenter Erreger (MREErfAmbOP.pdf) und Empfehlung zur Erfassung methicillinresistenter Staphylokokkus aureus Stämme (MRSA.pdf).
Von Interesse, wenn auch nur eingeschränkt auf den ambulanten Bereich übertragbar, sind ebenfalls die ältere ‚Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention’ (RKIErl.pdf).

Die gesetzlichen Grundlagen hierzu finden sich im ‚Infektionsschutzgesetz’ (Infektionsschutzges.pdf) und im ‚Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst’, ÖGDG und die hierfür geltenden Ausführungsbestimmungen (ÖGDG.pdf und AVÖGDG.pdf). Im ÖGDG ist im §17 auch die Überwachung der Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen durch die Gesundheitsbehörden geregelt. Eine einfache Checkliste zur Hygiene in der Arztpraxis wurde vom Rheinischen Ärzteblatt veröffentlicht (ChecklisteHygiene.pdf). Zwingend nötig ist ein Hygiene- und Desinfektionsplan, wie er als Muster unter HygPlaBsp.pdf auf der beigefügten CD einzusehen ist. Diese Pläne sind für jede Funktionseinheit (z.B. OP, Steri, Aufwachraum etc.) separat aufzustellen und müssen entsprechende Ausführungsabläufe enthalten. Einen Musterhygieneplan enthält auch eine Broschüre der KV Nordwürttemberg, die in DIN A5-Format (MusterhygieneplanKVNW.pdf) und in DIN A4-Format nach Kapitel geordnet beigefügt ist (KVNWIndex.pdf und KVWN1-4.pdf). Hierin wird neben der Erläuterung der Vorschriften und Bestimmungen vorwiegend auf die ‚normale’ Arztpraxis eingegangen, aber auch die Vorschriften z.B. für einen Sterilisator erläutert.

Der Umgang mit Medizinprodukten wird im ‚Gesetz über Medizinprodukte’ von 1994, zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung des Medizinproduktegesetzes 2001 (MPG.doc), und durch die Medizinprodukte Betreiberverordnung (MPVertr-V.pdf) geregelt.
Juristisch relevant ist, dass Verstöße gegen die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen nicht nur zivilrechtlich sondern auch strafrechtlich verfolgt werden können.
Weiterführendes finden Sie auf den Internetseiten des Robert Koch Instituts (www.rki.de) oder auch auf den Seiten einiger KV’en, z.B. der KV Nordwürttemberg (http://www.kvnw.de/home/publikationen/sonstigepub/Hygieneplan.html).

Die Hygiene- und Medizinproduktevorschriften werden ständig überarbeitet. Es ist also unumgänglich, sich hier auf dem Laufenden zu halten.

Neu aufgenommen in die Qualitätsvereinbarung des dreiseitigen Vertrages zum ambulanten Operieren wurden so genannte allgemeine organisatorische Anforderungen, die eine optimale Kooperation zwischen dem vor- bzw. nachbehandelnden Arzt und dem Operateur gewährleisten sollen. Weiterhin wurde eine Regelung neu in die Vereinbarung aufgenommen, die u.a. einen Organisationsplan für Notfälle und regelmäßige Fortbildungen und Notfallmanagement für das Praxispersonal vorschreibt.

Datengeschützte Qualitätssicherung

Nach der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Regelung musste für sämtliche operative Leistungen aus dem Katalog gemäß § 115b die so genannte „Basisdokumentation Ambulantes Operieren” (AODT-Bogen) ausgefüllt werden. Diese Dokumentationsverpflichtung entfällt seit dem 1. Januar 2004 so lange ersatzlos, bis die noch zu errichtende Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS GmbH) die neu zu erstellenden Dokumentationen erstellt und verabschiedet hat.
Hiermit entfällt auch die Vergütung für Dokumentationen zunächst ersatzlos (EBMZiffer 7125) und muss für zukünftige Dokumentationen seitens der KV’en neu verhandelt werden.

Der BVASK-Vorstand befindet sich in Gesprächen mit der KBV bezüglich des neuen Datensatzes für die Qualitätssicherung nach dem dreiseitigen Vertrag. Unser Ziel ist es, Teile der Qualitätssicherung des Verbandes für das arthroskopische Operieren hierfür zu übernehmen. Den geforderten Datensatz werden Sie dann mittels des BVASK-Qualitätssicherungsprogramms erstellen können.

Um den gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen zu genügen und die nötige Übersicht zu erhalten legt man am Besten einen Ordner mit folgendem Register an:

  1. Ansprechpartner
  2. Jahresplanung
  3. Kontakt- / Leistungsnachweise
  4. Baupläne
  5. ggf. RLT-Anlagenpläne
  6. Basisanalyse
  7. Desinfektionspläne / Hygienepläne
  8. Fortbildungsnachweise
  9. Bakteriologische Untersuchung
  10. Begehungen Aufsichtsbehörde
  11. Desinfektions- / Reinigungsmittel, Gefahrenstoffe
  12. Hygiene-Infos / Richtlinien / Gesetze
  13. Sitzung Hygienekommission
  14. Div. Schriftverkehr
  15. Verträge, Vertragsänderungen
  16. Diverses

Unter Ansprechpartner sollten diese Personen für folgende Bereiche aufgeführt sein:

  1. Einrichtungsleitung
  2. Hygienebeauftragte(r)
  3. Sterilisationsassistent(in)
  4. Sicherheitsbeauftragte(r)
  5. Betriebsarzt/-ärztin
  6. Hygienefachberatung
  7. Reinigung
  8. Flachwäsche

Ambu-Kiss

Das nationale Referenzzentrum für Surveillance bei nosokomialen Infektionen (NRZ) hat für ausgewählte ambulante Indikatoroperationen eine eigene Datenbank aufgelegt (http://www.medizin.fuberlin.de/hygiene/surveillance/ambu.htm). Darin enthalten sind auch die arthroskopischen Eingriffe. Verantwortlich für diese Datensammlung ist Herr Prof. Dr. med. Franz Daschner, Freiburg. Der BVASK empfiehlt allen Mitgliedern die Teilname an der Ambu-Kiss Datenerhebung. Interessenten melden sich bitte per e-mail im Sekreteriat von Professor Daschner (sholz@iuk3.ukl.unifreiburg.de). Das Ambu-Kiss Protokoll ist auf der beiliegenden CD unter ‚AmbukissProtok.pdf’ und die Empfehlung des Robert-Koch-Institutes hierzu unter ‚InfektErfAmbOP.pdf’ einsehbar.

E.I.


!Achtung! Neue Hotline-Zeiten

Auf Wunsch vieler Mitglieder haben wir die Erreichbarkeit unserer Telefon Hotline (Frau Dipl.-Ing. Isa Brors) für das BVASK-Qualitätssicherungsprogramm verbessert.

Mittwochs 11.00-14.00 Uhr

Tel.: 0211-93 37 801
Mail: support@qualis.de
Anfragen per e-mail werden auch zwischendurch beantwortet!


Neuer Kooperationspartner des BVASK

Das Systemhaus für medizinische Komplettlösungen, die oehm + rehbein GmbH aus Rostock, ist neuer Partner der BVASK-Webpräsentation.

Das Leistungsprofil von oehm + rehbein umfasst digitale Bildverarbeitungs- und Bildarchivierungssysteme (PACS) für Praxen, Kliniken und Krankenhäuser, digitale Spracherkennungssysteme, konventionelle Röntgensysteme, individuelle Softwareerstellung, Netzwerksysteme und Managementsysteme. Alles Know-how liegt im Unternehmen selber.

Durch eine enge Zusammenarbeit mit den Anwendern werden praxisorientierte, individuelle und neuartige Lösungen für die medizinische Bild- und Sprachverarbeitung für höchste Ansprüche geschaffen.

Das seit 1991 bundesweit auf dem medizinischen Markt tätige Unternehmen betreut seine Anwender ausschließlich mit eigenen ausgebildeten Medizinprodukteberatern. Geschäftsstellen in München und Köln unterstützen die ehrgeizigen Ziele von oehm + rehbein. Das Unternehmen unterliegt einem Qualitätsmanagement nach ISO 9001 und das Bildverarbeitungssystem dicomPACS® ist gemäß MPG zertifiziert. Es konnten bisher mehr als 450 System- Installationen und Vor-Ort-Betreuung von der Ostsee bis zum Bodensee und bis nach Frankreich realisiert werden. Auf den Webseiten von oehm + rehbein, den Link finden Sie unter www.bvask.de, können Sie viel Wissenswertes über das digitale Röntgen, die digitale Bildverarbeitung, Bildarchivierung, Hinweise zu Bildstandards sowie diverse Arbeitsabläufe entdecken. Zusätzlich in diesem Informations-Pool finden Sie Dia-Shows, die den Patientendurchlauf beim digitalen Röntgen sowie die Arbeitsweise beim digitalen Diktieren Schritt für Schritt erläutern. Um sich allgemein ein Bild über die Möglichkeiten der Optimierung von Arbeitsabläufen in der orthopädischen und chirurgischen Praxis zu machen, lohnt sich ein Besuch auf diesen Seiten.

Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das digitale Röntgen und Spracherkennung:

Herr Jörg Szymanski
Fa. Oehm & Rehbein, Geschäftsstelle-West
Tel. 02232-157558, Fax 02232-157560
Mobil 0172-2941027


Impressionen Jahrestagung 2004 19.-20. März im Maternushaus in Köln

Die Jahrestagung 2004 liegt hinter uns. Dieser Gemeinschaftskongress mit der Deutschen Assoziation für Fußchirurgie (D.A.F.) war mit mehr als 400 teilnehmenden Ärzten überaus erfolgreich.
Mehr hierzu erfahren Sie in der nächsten Info.

Die Industriemesse im Maternushaus war sehr gut besucht

BVASK-Fahnen vor dem Maternushaus

Agnes Koch, die Leiterin der BVASK-Geschäftsstelle auf dem BVASK-Stand


Geschäftsstelle

Bundesverband für Ambulante Arthroskopie e.V.
c./o. Dr. E. Ingenhoven
Breite Str. 96
41460 Neuss
Tel.: 02131-153840
Fax: 02131-25412
Mail: mail@bvask.de
Web : www.bvask.de

Geschäftszeiten:
Dienstag 9.00-11.00 Uhr
Mittwoch 12.00-14.00 Uhr

Die Geschäftsstellenleitung hat Frau Agnes Koch.


Impressum:

Herausgeber, Layout und V.i.S.d.P.:
Bundesverband für Ambulante Arthroskopie e.V.
41460 Neuss, Breite Str.96

Tel.: (02131) 153840, Fax: 25412
Redaktion dieser Ausgabe:
Dr. Emanuel Ingenhoven
Druck: Gebrüder Hoose GmbH, Bochum