Interview der Zeitschrift ‚ambulant operieren,
Thieme Verlag, Ausgabe 1/2001 mit Dr. Emanuel Ingenhoven, 1. Vorsitzender
des BVASK
? Sie sind im Mai des vergangenen Jahres zum neuen Ersten
Vorsitzenden des Bundesverband für Ambulante Arthroskopie (BVASK)
gewählt worden. Ein Verband für nur eine Operationsmethode – das klingt
exotisch!
Dr. Ingenhoven: Arthroskopien werden von Chirurgen und Orthopäden
durchgeführt. Das heißt: verbandstechnisch sitzen die Arthroskopeure
zwischen zwei Stühlen. Zwischen zwei Stühlen bedeutet: es interessiert
weder den einen, noch den anderen richtig. Das war zweifelsohne der
Grund für die Gründung des Verbandes vor 13 Jahren.
? Kümmern sich die traditionellen Berufsverbände nicht
ausreichend um die Probleme der Arthroskopiker?
Dr. Ingenhoven: Kommen wir zunächst einmal auf die Orthopäden.
Für den Berufsverband der Ärzte für Orthopädie (BVO) sind die ambulanten
Arthroskopeure sicher eine extreme Minderheit und deshalb im Verband
nicht ausreichend repräsentiert.
Der BVO bemüht sich zwar, das Fach auch bei seiner Lobbyarbeit z.B.
bei der KBV in seiner Gänze darzustellen; die Arthroskopie erhält
da aber als kleines Anhängsel im Fach nicht ausreichend Gewicht.
Bei den Chirurgen hat man fast den Eindruck - vermutlich aufgrund
des Vorwurfes von Kassen und KBV einer angeblichen Mengenausweitung
- dass sie bereit sind, die Arthroskopie auf dem Altar des Goodwills
zu Gunsten einer freundlichen Bewertung der klassischen chirurgischen
Eingriffe zu opfern.
? Gibt es dafür Hinweise?
Dr. Ingenhoven: Man muß sich bloß die Bewertung von Hammerzehen-Operationen
im Verhältnis zur Arthroskopie angucken, wie sie vom BNC vorgeschlagen
wird, dann wird einem das klar. Oder ein weiteres Beispiel: Im aktuellem
EBM – bei deren Erstellung die KBV von den Chirurgen beraten wurde
– die Bewertung einer Karpaltunnel-Operation gegenüber der operativen
Arthroskopie. Hiermit will ich nicht sagen, dass die Karpaltunnel-Operation
zu hoch bewertet ist, im Gegenteil. Es stimmt aber das Verhältnis
nicht!
? Es hat nach den Zahlen des Krankenhausreports 2000 in
den letzten 2 Jahren eine Zunahme der arthroskopischen Operationen
im Krankenhaus um mehr als 15% gegeben, sie wird häufiger stationär
als ambulant durchgeführt. Gehört die Arthroskopie nicht mehr zu den
Operationen, die man fast immer ambulant durchführen kann?
Dr. Ingenhoven: Doch - die arthroskopischen Operationen sind
eigentlich der Prototyp ambulant durchführbarer Eingriffe. Es ist
nicht in Ordnung, wenn sie in diesem Umfang stationär durchgeführt
wird.
? Wie kommt es dann zu dieser Zunahme im stationären Bereich?
Dr. Ingenhoven: Diese Fehlentwicklung ist Folge der verqueren
Vergütungsstruktur. Im ambulanten Bereich wurden und werden die Arthroskopischen
Operationen nicht kostendeckend bezahlt und im stationären Bereich
wurden und werden Anreize durch gut ausgestattete Fallpauschalen gesetzt.
Das hat in den letzten Jahren entgegen dem medizinisch-technischen
Fortschritt sogar zu einer Abnahme der ambulanten Arthroskopien geführt.
Den Kassen müßten eigentlich angesichts solcher Zahlen die Haare zu
Berge stehen.
? Die Arthroskopie zählt zu den zehn häufigsten stationär
durchgeführten Operationen. Ist das nötig?
Dr. Ingenhoven: Es ist noch viel schlimmer! Nicht die arthroskopischen
Operationen gehören zu den zehn häufigsten im Krankenhaus erbrachten
Operationen, sondern die arthroskopischen Operationen an Knorpel und
Menisken! Das heißt: Die meisten arthroskopischen rekonstruktiven
Eingriffe wurden hierbei nicht mitgezählt. Dann wären es nämlich noch
erheblich mehr. Das Ganze ist ein Armutszeugnis für unsere Gesundheitspolitik
.
? Den Arthroskopikern ist immer wieder die nicht medizinisch
indizierte Mengenausweitung vorgeworfen worden. Damit ist dieser Vorwurf
doch entkräftet - oder?
Dr. Ingenhoven: Wer selbstkritisch ist, wird zugeben müssen,
dass in der gesamten Medizin gut bezahlte Leistungen gerne häufig
erbracht werden. Das galt auch für die Arthroskopie in den Zeiten,
in denen sie noch fair bezahlt wurde. Manch einer hat arthroskopiert,
wo er es besser gelassen und den Patienten einem ausreichend versierten
Kollegen überwiesen hätte. Angesichts der schlechten Bezahlung haben
diese Pseudooperateure sicher das Handtuch geworfen. Das ist ein positiver
Aspekt der schlechten Bezahlung!
? Also keine Mengenausweitung?
Dr. Ingenhoven: Derzeit kann davon sicher keine Rede sein.
Das zeigt doch schon die Zahl der stationär durchgeführten Arthroskopien.
Würden diese Arthroskopien – Voraussetzung hierfür ist, sie werden
kosten- und honorardeckend bezahlt – im ambulanten Bereich erbracht,
könnten im Gesundheitssystem Millionen gespart werden. Und dem Phänomen
der medizinisch nicht indizierten Mengenausweitung kann natürlich
mit einem strengen Qualitätsmanagement begegnet werden, wie es sich
der BVASK schon immer auf die Fahnen geschrieben hat.
? Wo sehen Sie momentan die vordringlichste Aufgabe des
BVASK?
Dr. Ingenhoven: Am meisten brennt es bei den sogenannten Sachkosten!
Der Passus „einschließlich Kosten hinter den arthroskopischen
Ziffern im EBM hat bei den ambulanten Operateuren zu einer akuten
Kostenproblematik geführt. Dieser für uns so fatale Passus wird von
den Kassen dazu genutzt, ja man muß sagen inzwischen mißbraucht, Kosten
auf uns abzuwälzen. Das sind nicht nur die Kosten für die Spüllösungen,
die sich die Kassen auf dem Regressweg - im Nachhinein - zurückholen,
sondern inzwischen auch die Implantatkosten für z.B. Kreuzbänder.
Bei noch nicht einmal kostendeckenden Operationshonoraren führt das
dazu, dass wir die großen arthroskopischen Eingriffe - betriebswirtschaftlich
gerechnet - für gesetzlich Versicherte nicht mehr ambulant anbieten
können.
? Die ambulante Arthroskopie – das haben andere Leistungsanbieter
immer neidvoll mitverfolgt – war doch immer ein gut honorierter Eingriff.
Dr. Ingenhoven: Vor über 10 Jahren, als die arthroskopischen
Ziffern in den EBM eingeführt wurden, hat das gestimmt. Aber in der
Folgezeit ist die Vergütung dieser Ziffern kontinuierlich herunter
gefahren worden und sie unterliegen schwankenden, in der Regel sinkenden
Punktwerten; durch den Passus „einschließlich Kosten hat sich
die Situation nochmals verschärft. Das wollen die Kassen nicht einsehen,
obwohl sie der Eingriff im Krankenhaus um ein Vielfaches mehr kostet.
Für die arthroskopische Kreuzbandplastik gibt es im Krankenhaus eine
Fallpauschale von 9.600 DM. Der über den EBM abrechnende ambulante
Arthroskopiker erhält dafür in Abhängigkeit vom Punktwert nur 900-1400
DM, wovon ihm Sachkosten z.B. für Spüllösungen abgezogen werden. Jetzt
sollen zusätzliche Kosten für Implantate in Höhe von 400-600 DM vom
Operateur getragen werden. Das ist absurd. Eine betriebswirtschaftlich
vernünftig kalkulierte ambulante Kreuzband-OP müßte zur Zeit ca. DM
4000,- incl. aller Sachkosten, Implantate, Vor- sowie Nachuntersuchung
und kalkulatorischem Arztgehalt - aber exclusive der Narkosekosten
- erbringen!
? Bringt der EBM 2000 plus, an dem die KBV derzeit mit
Hochdruck arbeitet, eine Besserung für die Arthroskopiker?
Dr. Ingenhoven: Er macht uns insofern Hoffnung, als das Dr.
Andreas Köhler angekündigt hat, dass sämtliche Ziffern im neuen EBM
betriebswirtschaftlich kalkuliert würden. Der KBV-Honorarchef gibt
allerdings auch zu, dass für den Operations-Katalog die Diskussion
noch nicht abgeschlossen ist.
So wie die arthroskopischen Ziffern jetzt im Entwurf stehen – es sind
nur noch zwei Ziffern mit einer OP-Zeit bis 15 Minuten und jede weiteren
15 Minuten mit einem Aufschlag – sind sie eindeutig nicht betriebswirtschaftlich
kalkuliert. Das wird auch von der KBV nicht bestritten. Sollten der
EBM mit diesen Ziffern in Kraft treten, ist das kein faires Honorar
für unsere hoch spezialisierte Arbeit, es gäbe noch nicht einmal einen
vollen Ausgleich der Betriebs- und Operationskosten. Einziger Vorteil:
der für uns fatale Passus „einschließlich Kosten ist gestrichen
worden.
? Arbeiten Sie mit der KBV zusammen?
Dr. Ingenhoven: Ja, sogar sehr eng! Wir haben Dr. Köhler unsere
betriebswirtschaftlichen Kalkulationen unterbreitet. Manchmal stellt
sich mir allerdings die Frage, ob die Arthroskopie insgesamt oder
einzelne Arthroskopische Operationen überhaupt im EBM aufgeführt werden
sollten. Auf dem Wege der Kostenerstattung oder im Rahmen von Modellversuchen
hätten wir zur Zeit sicherlich bessere Chancen, an ein faires Honorar
zu kommen.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Zusammenarbeit mit der KBV ist das
leidige Thema Sachkosten. Wir haben in vielen Gesprächen Dr. Köhler
von dem Unsinn dieses Passus überzeugen können. Inzwischen ist im
Bewertungsausschuss bereits einige Male über diese Problematik gesprochen
worden. Wie so oft schalten die Kassen auf stur. Einerseits sehen
sie ein, dass es so nicht geht; andererseits wollen sie die Sachkosten
aber unter den Budgetdeckel pressen. Dieses Ansinnen kann die KBV
- wofür ich Verständnis habe - natürlich nicht hinnehmen.
? Das heißt, es bleibt alles beim alten?
Dr. Ingenhoven: Ich hoffe nein! Um die KBV in ihrer Argumentation
zu unterstützen, hat der BVASK zu diesem Passus ein Gutachten bei
Dr. Manfred Moewes, dem ehemaligen Leiter der KBV-Honorarabteilung
in Auftrag gegeben. Er kommt eindeutig zu dem Schluß, dass dieser
Passus nicht nur für die Kostenabrechnung der Implantate widerrechtlich
ist; er hält den gesamten Passus für außerordentlich bedenklich.
? Was versprechen Sie sich von den DRG' für das Ambulante
Operieren?
Dr. Ingenhoven: Wenn es denn dazu kommt - wie es im Gesetz
steht -, dass das Ambulante Operieren im Krankenhaus und in der Praxis
die gleiche Vergütungsstruktur erhalten sollen, dann müssen die für
die Krankenhäuser bindenden DRG's auch für stationsersetzende Leistungen
und Ambulante Operationen gelten. Das gibt uns Hoffnung und darauf
werden wir drängen. Insbesondere, da Andrea Fischer und die für die
Fehlsteuerungen im ambulanten Bereich unseres Gesundheitswesens in
den letzten 2 Jahren verantwortlichen Mitarbeiter im Bundesgesundheitsministerium
abgelöst wurden.
? Gibt es einen Ausblick auf die Zukunft der operativen
Arthroskopie?
Dr. Ingenhoven: Arthroskopische Operationen werden auch zukünftig
zunehmend klassische offene Eingriffe ablösen, sich neue Therapiefelder
erschließen und zahlenmäßig zunehmen. Die Frage ist, inwieweit profitiert
hiervon der Kassenpatient. Wir müssen uns auf eine zunehmende Lockerung
des heutigen Vergütungsgefüges für gesetzlich versicherte Patienten
einstellen. In Zukunft werden sicherlich nicht mehr die KV'en alleine
mit den Krankenkassen über unser Honorar entscheiden. Es wird zu regional
und kassenspezifisch unterschiedlichen Lösungen kommen. Hierbei wird
die Verbandsarbeit – ob beratend oder als Vertragspartner – zunehmendes
Gewicht erhalten.
Lebenslauf
Dr. Emanuel Ingenhoven ist in der fast 15-jährigen Geschichte des
Bundesverband für Ambulante Arthoskopie der dritte Vorstandsvorsitzende.
Der 42-jährige Orthopäde aus Neuss wurde im Mai vergangenen Jahres
zum Ersten Vorsitzenden gewählt. Die Idee des Ambulanten Operierens
vertritt er besonders konsequent. Seit 1993 ist er mit eigener Praxisklinik
in Neuss niedergelassen, wo er ausschließlich auf Zuweisung der Kollegen
ambulant arthroskopiert. In seiner Freizeit hat er das Qualis-Programm
entwickelt – nicht zuletzt um dem ewigen Vorwurf der mangelnden Qualität
im niedergelassenen Bereich den Kampf anzusagen.