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22. Jahres-Kongress des Berufsverbandes für Ambulante
Arthroskopie e.V.
13. - 14. Januar 20012 in Düsseldorf - Nachlese
22. Jahrestagung des BVASK in Düsseldorf - Ein voller
Erfolg und Ansporn für das kommende Jahr
Am 13. und 14. Januar veranstaltete der BVASK
nach drei Jahren gemeinsamer Kongressaktivität mit der AGA erstmalig
wieder eine eigene - die 22. Jahrestagung. Knapp 100 Gäste folgten
dieser Einladung.
Als Kongressort haben wir Düsseldorf aufgrund seiner zentralen
Lage im Ballungsraum Rhein-Ruhr und der Nähe zur Geschäftsstelle
des BVASK in Neuss ausgewählt. Auch für Gäste von weiter
her ist Düsseldorf mit Flugzeug, Bahn oder Auto hervorragend
erreichbar. Der Medienhafen von Düsseldorf besticht als szeniger
Stadtteil durch seine moderne und abwechslungsreiche Architektur unmittelbar
am Rhein. Die Vielzahl der Bars und Restaurants bieten Begleitpersonen
einen angenehmen Aufenthalt in unmittelbarer Nähe zum Kongressort
- wenn nicht ein Bummel über die "Kö" oder die
Altstadt lockt. In einer Themenführung "Medienhafen"
wurden die Gäste in das Flair und die Architektur dieses Stadtteils
eingeführt. Mit dem Hotel Courtyard by Marriott als Tagungsort
haben wir einen echten Glücksgriff getan. Bereits in der Vororganisation
erleichterte das sehr professionelle Projektmanagement die Kongressplanung
sehr. Die Räumlichkeiten waren für den Kongress ideal geeignet.
Die moderne Medientechnik und hervorragende räumliche Ausstattung
erlaubte einen reibungslosen Ablauf und hohen Komfort für Redner
und Zuhörer (Abb. 1. und 2).

Abb. 1

Abb. 2
Zwischen den Vortragsblöcken wurden die Gäste
mit einem erstklassigen Catering versorgt. Insgesamt 13 Firmen nutzten
die Möglichkeit des Sponsorings und der Präsentation in
der Industrieausstellung (s.u.). Die Möglichkeit, sich über
die neuesten Entwicklungen und Produkte der Firmen zu informieren,
wurde intensiv genutzt (Abb. 2 und 3).

Abb. 3

Abb. 4
Eine Besonderheit der thematische Planung war
der stetige Wechsel zwischen medizinischen und berufspolitischen Vorträgen.
Dieser so erstmalig praktizierte Ablauf wurde von den Teilnehmern
sehr positiv aufgenommen und setzte einen Standard für die kommenden
Veranstaltungen. So manch einem Teilnehmer bescherte die Konfrontation
mit berufspolitischen Inhalten regelrechte "aha-Erlebnisse".
Nach einer Einführung in die aktuellen berufspolitischen Themen,
die für den Arthroskopeur unmittelbare Wirkung entfalten (Entwicklungen
im OPS/DRG; Stand der Neuentwicklung der GoÄ, Streit um die Finanzierung
von Sachkosten im EBM, Verfahren zur Bewertung der Arthroskopie bei
Gonarthrose, Auswirkungen der Anforderungen zur sektorübergreifenden
Qualitätssicherung), durch PD Dr. Müller-Rath, Neuss, leitete
Dr. Hollinger, Pforzheim, in das erste medizinische Thema ein. In
seinem Vortrag zur arthroskopischen Arthrolyse des Ellenbogens stellte
er Indikation, Technik sowie eigene und in der Literatur publizierte
Ergebnisse hierzu dar. Als besondere operative "pearls"
wurden dem Zuhörer genannt: Nutzen einer Inflowkanüle im
anterolateralen Portal, Portalwechsel über switching stick, die
Überlegenheit der Kapselresektion gegenüber dem Abschieben
und den Verzicht auf ein Redon. Hollinger stellte das Verfahren mit
Bewegungsfixateur als salvage Prozedur dar und wies darauf hin, dass
auch bei hochgradiger Arthrose am Ellenbogen mit einem arthroskopischen
Verfahren eine deutliche klinische Verbesserung erreicht werden kann.
Für den BDC beschrieb Dr. Rüggeberg, Bremen, insbesondere
die Auswirkungen des neuen Versorgungsstrukturgesetzes. Als wichtige
neue Möglichkeiten nannte er hierbei: (1) Ambulante Operationen
können im Auftrag eines Krankenhauses ohne Anstellungsverhältnis
erbracht werden, (2) Das ambulante Operieren ist wieder eine extrabudgetäre
Leistung ohne Mengenbegrenzung. Neues zur Sprunggelenkarthroskopie
wurde von Dr. Buchhorn, Straubing, präsentiert. Dieser legte
Wert auf die komplette arthroskopische Beurteilung des Bandapparates
inkl. des posterioren Kompartments vor der ggf. offenen Stabilisation
des OSG. Ggf. sei auch ein zweizeitiges Vorgehen notwendig. Auch im
OSG sei eine Redondrainage nicht notwendig. In der Folge stellte Hr.
RA Reiter, Dortmund, die Entwicklung der Rechtsprechung bzgl. der
Kooperation zwischen Arzt und Industrie dar. Er stellte klar: Jede
Form der Zuweisung gegen Entgelt ist verboten. Ferner gilt ein Zuweisungsverbot
in der Zusammenarbeit mit Heil- und Hilfsmittelerbringern, Krankhäusern,
Pharmaunternehmen etc. Diskutiert werden hier insbesondere eine Strafbarkeit
(auch) des Vertragsarztes nach § 299 StGB (Bestechung/Bestechlichkeit
im geschäftlichen Verkehr) oder gar § 331ff StGB ("Amtsdelikte").
Dr. Ilg, Hamburg, fasste die aktuellen Literaturerkenntnisse zu den
Grenzen der weichteiligen Schulterstabilisation zusammen. Anhand von
Beispielen demonstrierte er die Möglichkeit, den anteroinferioren
Knochenverlust am Glenoid prä- und intraoperativ zu ermitteln
und stellte die aktuellen knöchernen Rekonstruktionstechniken
dar. Dr. Gassen, Düsseldorf, stellte aus Sicht des BVOU den Bedarf
an Orthopäden in Zukunft dar und entlarvte die Falschaussagen
der Krankenkassen in der allgemeinen Honorardiskussion. PD Dr. Nebelung,
Düsseldorf, demonstrierte anhand einer Reihe arthroskopischer
Beispiele die Grenzen des Machbaren bei Rotatorenmanschettenrupturen.
Einen besonderen Focus legte er auf den prognostischen Wert des MRT.
Hier gilt es zwischen Atrophie und fettiger Degeneration zu unterscheiden.
In einer zweiten juristischen Session zum Thema "Honorararzt"
äußerte RA Reiter den Standpunkt, dass eine Anstellung
für die Erbringung stationärer Leistungen im Krankenhaus
durch einen Vertragsarzt nicht notwendig sei, denn nach § 2 Abs.
2 Nr. 2 KrankenhausentgeltG gelte: Zu den allgemeinen Krankenhausleistungen
zählen auch "die vom Krankenhaus veranlassten Leistungen
Dritter". Im abschließenden Vortrag des ersten Tages zeigte
Dr. Schäferhoff, Köln, an 13 Fallberichten aus dem Profisport
die Möglichkeiten der komplexen Gelenkchirurgie und ging auf
die besonderen Bedürfnisse des Sportlers ein.
Der Ausklang des ersten Tages fand an anderer Stelle im Medienhafen,
nämlich im Restaurant des Radisson Blue Media Harbour Hotel statt.
Der Festabend bot Gelegenheit, Kontakte über die Medizin hinaus
zu knüpfen. Begleitet wurde der Abend von wundervoller Live-Musik
(Klavier und Gesang) durch das Duo Anette Elster und Christoph Staude.
Am Samstagmorgen um 9 Uhr stellte Dr. Holsten, Koblenz, seine große
Erfahrung in der Anwendung des Meniskusimplantates CMI dar. Er plädierte
für einen frühzeitigen Einsatz bei jungen Menschen nach
ausgedehnter Meniskusresektion und stellte dar, dass nach 11 Jahren
des Einsatzes und der Studienlage am prinzipiellen Nutzen dieses Implantates
kein Zweifel mehr bestehen könne. Herr Lindemann, MdB und Mitglied
der FDP, betonte das Bekenntnis: "ambulant vor stationär".
Er stellte jedoch auch die Zwänge dar, die in einer politischen
Koalition den Handlungsspielraum für eigene Vorstellungen einengen,
so auch in der Umsetzung der neuen GoÄ. Prof. Dr. Dr. Jerosch
stellte Technik und Indikation zum MPFL-Ersatz dar und betonte die
Notwendigkeit eines frühen MRT um die Rupturlokalisation (femoral
vs. patellar) beurteilen zu können. Der Einsatz von synthetischem
Material für den MPFL-Ersatz wurde anschließend kritisch
diskutiert. Herr Hagenmeyer vom GKV-Spitzenverband skizzierte das
aktuelle Verfahren zur Methodenbewertung "Arthroskopie bei Gonarthrose"
beim GBA. Aus seiner Sicht sind randomisierte, prospektive Studien
gefordert, die den Nutzen der Arthroskopie bei Gonarthrose belegen.
In der anschließenden sehr lebhaften Diskussion (Abb. 5 und
6.) wurde die differenzierte ärztliche Sichtweise deutlich: Eine
Arthroskopie bei schwerer Arthrose ist nicht indiziert und gehört
prothetisch versorgt. Allerdings kann durch die Beseitigung von mechanischen
Hindernissen durchaus auch bei fortgeschrittener Arthrose eine temporäre
Besserung erreicht werden.

Abb. 5
Abb. 6
Es wurde deutlich, dass der Begriff der Arthrose
weder im klinischen Alltag noch in Studien ausreichend eingegrenzt
ist. Der Sinn von randomisierten Studien in dieser Fragestellung wurde
kritisch hinterfragt, da die Behandlungsoptionen (Knie-TEP / konservative
Therapie) nicht gegen die Arthroskopie austauschbar wären, sondern
im Sinne eines Stufenschemas zum Einsatz kämen.

Abb. 7
PD Dr. Höher (Abb. 7), Köln, zeigte
die Technik der einzeitigen Kreuzbandersatzoperation und hohen Tibiakopfumstellung.
Dieser Kombinationseingriff sei eher jüngeren Patienten vorbehalten,
wobei als Zielpunkt für die neue mechanische Achse das Kniegelenkzentrum
anzustreben sei. Dr. May von der Krankenhausgesellschaft NRW prognostizierte
vor dem Hintergrund der Demographie einen steigenden Bedarf stationärer
Behandlungen. Diese seien aufgrund des hohen Kostendruckes inkl. der
MDK-Prüfverfahren jedoch kaum kostendeckend zu erbringen. Dr.
Ruße, Wuppertal, zeigte eine Strategie zum einzeitigen und zweizeitigen
Wechsel des vorderen Kreuzbandtransplantates auf. Aus seiner Sicht
sind insbesondere der Ausschluss der hinteren Instabilität sowie
die CT-Untersuchung vor einer Revisions-OP obligat. In der anschließenden
Diskussion wurden unterschiedliche Sichtweisen zum Einsatz von allogenem
und autologen Material zur Bohrkanalauffüllung geäußert.
Der letzte berufspolitische Vortrag wurde von Fr. Dr. Klein von der
KBV gehalten, welche 2 Wochen zuvor das Amt als Leiterin des Dezernat
3 (Vergütung und Gebührenordnung) von Herrn Dr. Rochell
übernommen hatte. Insbesondere die Ausführung zur anstehenden
EBM-Reform mit dem Anspruch einer neuerlichen betriebswirtschaftlichen
Kalkulation durch das Institut des Bewertungsausschusses (InBA) waren
für die Zuhörer von hohem Interesse. Dr. Basad bot einen
Überblick über die Möglichkeiten der ACT am Kniegelenk.
Besonderen Wert legte er auf die Unterscheidung zwischen chondralem
und osteochondralem Defekt mit der Notwendigkeit der ein- oder zweizeitigen
knöchernen Augmentation. In der anschließenden Diskussion
wurde auf die Möglichkeit der knöchernen Defektfüllung
mittels kortikal gedecktem Knochendübel hingewiesen, um die Grenzlamelle
wieder her zu stellen. Im abschließenden Vortrag durch PD Müller-Rath
wurde anhand der verfügbaren Zahlen gezeigt, dass weiterhin ein
Großteil der arthroskopischen Leistungen im stationären
Sektor erbracht würden. Insbesondere komplexe, rekonstruktive
Eingriffe seien hierbei vertreten. Es existiere wissenschaftliche
Literatur, welche die Machbarkeit z.B. der Kreuzbandplastik und der
Rotatorenmanschettennaht zeigten. Untermauert wurde diese Aussage
durch die Auswertung der Qualis-Datenbank der letzten Jahre, wo sich
die große Zufriedenheit der Patienten mit dem Verlauf ambulanter
Kreuzband- und Rotatorenmanschettenoperationen niederschlage.
Die 22. Jahrestagung in Düsseldorf war für sowohl für
die Veranstalter als auch die Gäste eine rundum gelungene Veranstaltung.
Die kommende Jahrestagung wird an gleicher Stelle am 1.und 2. Februar
2013 stattfinden!
Im Anschluss an den wissenschaftlichen Teil fand
die Mitgliederversammlung des BVASK statt (Download
Protokoll). Hierbei wurde der Vorstand neu gewählt. Aus dem
Vorstand schieden aus: Dr. Frenzel und Dr. Ertelt. Der Mitglieder
und der Vorstand bedanken sich bei beiden für Ihre Mitarbeit.
Der neue Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
1. Vorsitzender PD Dr. Ralf Müller-Rath
2. Vorsitzender Dr. Kai Ruße
3. Vorsitzender Dr. Jürgen Klein
Schatzmeister Dr. Ansgar Ilg
Schriftführer PD Dr. Sven Scheffler
1. Stellvertreter Dr. Emanuel Ingenhoven
2. Stellvertreter PD Dr. Oliver Miltner
Beauftragter Dr. Andreas Gassen
Wir danken den Firmen, welche die 22. Jahrestagung des BVASK e.V.
unterstützt haben:
Aesculogic
Arthrocare
Arthrex
Bauerfeind
Conmed Linvatec
DePuy Mitek
Joline
Medi
Storz
Otto Bock
Smith & Nephew
Teufel
Richard Wolf
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