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Qualitätssicherungs-Standard für ambulante Arthroskopien

 
1) Bauliche Anforderungen und Voraussetzungen für den Operationstrakt incl. Aufwachraum und Sterilisation:
     
  - entsprechend den gesetzlichen bzw. KV-/BG-Auflagen.
     
2) Instrumentarium:
     
  - Spezialinstrumentarium: in ausreichender Menge, Elektrokauter, Shaversystem, Sauger u.a.,
     
  - Bildgebende Dokumentation: Möglichkeit und Durchführung von Videodokumentation, Print oder digitale Dokumentation (Chipkamera).
     
3) Personal:
     
  - Anaesthesie: Facharztstandard.
     
  - Assistenz: fachlich operativ geschult (mind. 2 Personen)
     
  - ärztliche Assistenz: Weiterbildung nach den Richtlinien der Ärztekammern - Arzthelfer / -in und / oder Schwester / Pfleger
     
4) Fachliche Qualifikation des Operateurs:
     
  - Zulassung zur ambulanten Arthroskopie bei Nachweis von 300 arthroskopischen Operationen; diese müssen durch ein Zeugnis und einen durch den ausbildenden Arzt unterschriebenen OP-Katalog nachgewiesen werden.
     
5) Dokumentationspflicht:
   
  - Für jeden arthroskopischen Eingriff muß ein ausführlicher OP-Bericht erstellt werden (ggf. unter Benutzung eines Standard OP Berichtes),
   
  - zusätzlich Bilddokumentation (Video, Print).
     
6) Qualitätssicherungspflicht:
     
  - Teilnahme an der Qualitätssicherungsinitiative des BVASK in der jeweils gültigen Form.
     
     
      - Stand 11.2000 -
     
        DER VORSTAND